Unter Bundesfinanzminister Dr. Schäuble sind im Finanzrecht Menschenrechte, Verfassungsrechte und Recht und Gesetz nicht mehr durchsetzbar.

Am 14.01.2012 und am 21.02.2012 wurde Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble persönlich darüber aufgeklärt, dass in der Finanzverwaltung Stuttgart geltendes Bundesrecht, geltendes Verfassungsrecht (u.a.Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Art. 3 GG) und von der BRD garantierte Menschenrechte verletzt werden. Die Weigerung des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble diesen Rechtsverbrechen (§§ 343, 344, 263, 266, u.a. StGB) ein Ende zu setzen, weil es sich um Missachtung von Bundesrecht handelt, kann nur so interpretiert werden, dass diese "Sudelküche des Rechtsunwesens" in Stuttgart die Staatseinnahmen auch mit Billigung des Bundesfinanzministers erhöhen soll. Das hier veröffentlichte letzte Schreiben an Herrn Dr. Schäuble zeigt jedem um Wahrheitsfindung bemühten Rechtssuchenden den Widerspruch sofort auf. Die Finanzbehörde darf eine zehnjährige Steuerfestsetzungsfrist gemäss § 169 Abs. 2 Satz 2 AO nur beanspruchen, wenn in einem vorausgegangenen Strafverfahren vor dem LG (§ 74c GVG) die Steuerschuld rechtskräftig festgestellt worden war. Die AStBV (St), faires Verfahren, schreiben dazu gesetzlich vor: "Bis zur rechtskräftigen Verurteilung wird die Unschuld vermutet (Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention)". Ein Strafurteil konnte aber nicht ergehen, weil die Staatsanwaltschaft darum keine Anklage erheben konnte, weil die Finanzbehörde ausdrücklich eingeräumt hatte, dass ihre geänderte Steuerfestsetzung auf Schätzungen (Erfindungen und nicht auf Ermittlungen) beruht.



21.02.2012

Bundesministerium der Finanzen

Wilhelmstr. 97

10 117 Berlin

Betrifft:

GZ: 2012/0062333

DOK: 2012/0664814

Sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Schäuble,

meinen Informationen über Besprechungen am 19.02 und 20.02.2012 zufolge besteht Ihrerseits keinerlei Zweifel an der Tatsache, dass es von der Finanzbehörde Stuttgart II grob rechtsfehlerhaft war - vermutlich um stattliche Bonuszahlungen zu generieren - aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen gemäss § 208 I AO das subjektive und das objektive Tatbestandsmerkmal einer Steuerstraftat rechtsverbindlich selbst festzustellen. Es geht um Steuern aus frei erfundenen Kapitalerträgen und aus einem frei erfundenen Kapitalvermögen die, weil angeblich hinterzogen, sowohl der Einkommensteuer als auch der Vermögensteuer unterworfen und vollstreckt wurden, bevor ein ordentliches Gericht den Steuerstraftatbestand untersucht und rechtskräftig festgestellt hat. Zu Ihrer Information füge ich die Begründung der Finanzbehörde vom 26.03.2007 ein:

"Das Finanzamt bestreitet nicht, dass die Besteuerungsgrundlagen der geänderten Steuerfestsetzungen geschätzt wurden.

Es stimmt, dass das Finanzamt die Steuerbescheide innerhalb der 10-jährigen Festsetzungsfrist geändert hat. Es wurde Ihnen bereits mehrfach ausführlich mitgeteilt, dass das Finanzamt befugt ist, unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung die Festsetzungsfrist zu prüfen. § 169 Abs.2 S.2 AO setzt keine strafrechtliche Verurteilung voraus. Die Vorgehensweise des Finanzamtes, Annahme einer 10-jährigen Festsetzungsfrist, wurde auch gerichtlich bestätigt. Folglich bestätigte der BFH, dass die Finanzbehörde für steuerliche Zwecke befugt ist, unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung für steuerliche Zwecke eine Steuerhinterziehung anzunehmen."

Nachdem mir berichtet wurde, auf welch teuflische Art meine Menschenrechte auf Unschulds-vermutung, ein faires Verfahren und in dubio pro reo von Ihren Mitarbeitern ausgehebelt werden sollen, indem meine Anfragen vom 14.01 und 16.02.2012 - den Datumsfehler 16.01.2012 bitte ich zu entschuldigen - entweder gar nicht oder vorsätzlich falsch beantwortet werden soll, wende ich mich nochmals persönlich an Sie.

Meine Rückkehr in die BRD wird dadurch bis heute verhindert, dass mir ein jährlich anwachsendes Millionenvermögen von der Finanzbehörde Stuttgart angedichtet wird. Aus Kumpanei haben die für Steuerstraftaten nicht zuständigen Finanzgerichte und das BVerfG diesem Rechtsunwesen keinen Riegel vorgeschoben. Es wird sogar vermutet, dass die Finanzgerichte an den Beutezügen der Finanzbeamten beteiligt werden.

Sobald Sie, sehr geehrter Herr Minister Dr. Schäuble als qualifizierter Jurist, sich von der Finanzbehörde Stuttgart den Nachweis jener angeblichen Bevollmächtigung durch den BFH vorlegen lassen,

"Folglich bestätigte der BFH, dass die Finanzbehörde für steuerliche Zwecke befugt ist, unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung für steuerliche Zwecke eine Steuerhinterziehung anzunehmen."

fände dieser furchtbare Spuk ein sofortiges Ende. Keiner meiner Berater und wie zu hören war, auch keiner der Ihrigen trotz zweitägiger Recherche, konnte irgend eine Darlegung des BFH finden, welche einer Bevollmächtigung der Vollzugsbeamten in den Finanzbehörden zur rechtswirksamen Feststellung einer Steuerstraftat, bei gleichzeitiger Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens zu denselben Sachverhalten gleichkäme.

Wenn es Ihnen, davon gehe ich aus, um die Einhaltung der Menschenrechte zu tun ist, dürfte es Ihrem Hause nicht schwer fallen, diese "Sudelküche des Rechtsunwesens" in Stuttgart auszu-räuchern.

Die Steuerbescheide würden dann aufgrund Ihrer Vorhaltungen von Recht und Gesetz gegenüber der Finanzverwaltung Stuttgart unverzüglich aufgehoben und nach einer einvernehmlichen Regelung des Schadensersatzes wäre der seit genau 16 Jahren dauernde Rechtsstreit beendet.

Seit 1000 Jahren dient meine Familie Deutschland. Mein Grossvater wurde als Richter von den Nazis (von Freisler persönlich) suspendiert wegen "unvölkischer Gesinnung", weil er sich aktiv für jüdische Richterkollegen eingesetzt hatte. Eine Tante, Diakonissin, kam ins KZ, weil sie die von ihr Auszubildenden auf die Nazigreul hingewiesen hatte. Ganz sicher werde ich nicht tatenlos zusehen, wie skrupellose Beamte und Richter unseren Rechtsstaat aus niederen Beweggründen schon wieder zugrunde richten. Unwirksam bleibt ein solcher Kampf nie, auch wenn wir natürlich die Abwahl der schwarz -gelben Regierung in Stuttgart nicht alleine bewirkt haben, so zeigen doch die Antworten, dass unser Kampf nicht wirkungslos blieb.

Sollte ich bis zum 01.03.2012 keine rechts- und gesetzeskonforme Antwort erhalten, werde ich den EGMR anrufen und an die Öffentlichkeit herantreten und bis zur Bundestagswahl 2013 alle grossen Anwalts- und Steuerberaterkanzleien, sowie die Presse auf diese ungeheuerlichen Missstände hinweisen.

Dies ist ein Angebot zum Rechtsfrieden und sollte nicht als Schwäche ausgelegt werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

27.02.2012 antwortet das Bundesministerium der Finanzen:

Bundesministerium der Finanzen

POSTANSCHRIFT



Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin





HAUSANSCHRIFT

Leitungsstab

Referat Bürgerangelegenheiten

Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

A


TEL +49 (0) 3018 682-33 00



FAX +49 (0) 3018 682-22 97



E-MAIL buergerreferat@bmf.bund.de



DATUM 27. Februar 2012






GZ

2012/0064814

DOK

2012/0175710

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Sehr geehrter A,

Ich bestätige den Eingang Ihrer weiteren Schreiben vom 16. und 21. Februar 2012.

Ich habe Ihnen mit Schreiben vom 9. Februar 2012 (Dok.-Nr. 2012/0064814) die grundsätzliche Rechtsaufassung des Bundesfinanzministeriums bereits mitgeteilt, nämlich, dass Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren rechtlich voneinander unabhängig sind. Ansonsten nimmt das Bundesfinanzministerium zu laufenden Gerichtsverfahren nicht Stellung.

Bitte wenden Sie sich insofern an die zuständigen Behörden in Stuttgart. Ich sehe die Korrespondenz damit als beendet an.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Jürgen Karstendiek

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