HOME Neues Chronologie Rechtstatsachen Kommentare Archiv

Neuer Betrugsfall des Finanzgerichtes Stuttgart (Straftat gemäss § 339 StGB)

Mit allen Mitteln – betrügerische Manipulation des Fristablaufs, Beweisunterschlagung, Anstiftung vereidigter Urkundenbeamtinnen zur Straftat, Rechtsbeugung – bemüht sich das Finanzgericht (FG) Stuttgart den Finanzbehörden Stuttgart Beihilfe zu deren ungeheuerlichen Straftaten und Verbrechen (z.B. Betrug und Untreue, Verfolgung Unschuldiger, Aussageerpressung zu angeblich begangenen Steuerstraftaten u.v.m.) zu leisten. In 17 Jahren hat das FG Stuttgart nicht einen einzigen der vom Kläger oder seinem Gemeinschafter beantragten Entlastungsbeweise erhoben. Nicht in einem einzigen Fall hat das FG die von den Finanzbehörden frei erfundenen, und mit Versicherung an Eides Statt (gemäss § 162 Abs. 2 AO) bestrittenen Einnahmenzuschätzungen überprüft, aber abgenickt und vollstrecken lassen. Ein amtierender Richter hat auf die Frage, ob es denkbar wäre, dass das FG von den Finanzbehörden an den Bonuszahlungen aus betrügerisch beigetriebenen angeblich hinterzogenen Steuern beteiligt würde, geantwortet mit einem klaren ja. Beweisen lässt sich das natürlich nicht. Was sonst könnte das FG in den vielen Fällen zur Beugung von Recht und Gesetz um die Finanzbehörde zu begünstigen bewogen haben?

Das FG geht sogar so weit, die Postlaufzeiten betrügerisch zu manipulieren. Der Kläger übersendet - aus übler Erfahrung mit dem FG Stuttgart (Unterschlagung wichtigster Beweisstücke) - grundsätzlich alle Schreiben mit Rückschein. Das erlaubt ihm via Internet, den genauen Zeitpunkt des Eingangs eines Schriftstückes beim FG zu überprüfen. Das FG hat den Erhalt eines in der Schweiz am 29.04.2013 um 08.08 Uhr aufgegebenen Schreibens laut Rückschein erst am 06.05.2013 mit Eingangsstempel bestätigt. Der Ausdruck der Sendungsverfolgung der Post beweist aber, dass das Schreiben, mit Priorität versandt, bereits am Freitag den 03.05.2013 um 05.54 Uhr dem FG vorlag.
















































Dieses Finanzgericht gehört geschlossen. Noch tiefer kann ein Gericht nicht mehr in die Kriminalität abrutschen.

HOME