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FDP-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fälscht Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ihren Gunsten und betrügt damit den Kläger um seine Menschenrechte.

Gegen diese Verbrechen der Verfolgung Unschuldiger und der Aussageerpressung - Beschuldigte werden erpresst, strafrechtliche Beschuldigungen zu widerlegen anstatt sie dem Beschuldigten in einem fairen Verfahren gemäss Artikel 6 seine Straftaten nachzuweisen - nehmen sich die Plagiate in den Doktorarbeiten einiger Politiker, über welche sich die ganze Nation monatelang empörte, geradezu lächerlich aus. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat die an sie persönlich gerichteten Anfragen zur betrügerischen Fälschung einer angeblichen Entscheidung des EGMR bis heute nicht beantwortet.

02.06.2013

Bundesministerium der Justiz

z.Hd. Frau Leutheusser-Schnarrenberger

Mohrenstraße 37

DE 10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger!

Wiederholt habe ich Sie in den vergangenen 17 Jahren, leider vergeblich, um Ihre Hilfe gegen die vielfältigen Verletzungen meiner garantierten Menschen- und Verfassungsrechte ersucht. Es hat sich gezeigt, dass Sie und Ihr Parteigenosse, Prof. Dr. Ulrich Goll, als Landesjustizminister der FDP in Baden-Württemberg sich stets geweigert haben, den Bürger vor den allerschwersten Rechtsverletzungen der Verwaltung und der Justiz durch geeignete Massnahmen zu schützen.

Die anlässlich der letzten Landtagswahlen in Baden-Württemberg an ausgewählte Persönlichkeiten verschickten Schreiben haben eine so grosse Resonanz gefunden, dass beabsichtigt ist, in weit grösserem Umfang vor der Bundestagswahl vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater über das Unrecht aufzuklären, das den Bürger bei einer Fortsetzung der FDP/CDU Koalition im Steuerstrafrecht droht.

Zu Ihrer Erinnerung; ich wurde seit 1996 ohne Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, ohne jegliche Verteidigungsmöglichkeit, ohne Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten, ohne Anklage, ohne gerichtliches Vorverfahren, ohne Eröffnung des Hauptverfahrens, ohne Schuldspruch, ohne prozessordnungsgemässe, rechtsstaatliche Untersuchung der Beschuldigungen, auf blosse Vermutungen der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft hin, meines gesamten Besitzes beraubt. Bis 2006 war gegen mich ein internationaler Haftbefehl in kraft. 2006 stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen mich gemäss § 170 Abs. 2 StPO ein, „weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der Klage boten“, und hob den internationalen Haftbefehl auf.

Nachdem meine Bemühungen auch in letzter Zeit fehlschlugen, meine Würde wieder herzustellen und mich auf einen angemessenen Schadensausgleich zu verständigen – bis zur Stunde beharrt die Finanzbehörde auf dem menschenrechtswidrigen Anspruch, „auch ohne Strafurteil“ dürfe sie mich weiterhin als Volksschädling bezeichnen und mich weiter bis zum Existenzminimum ausplündern – sehe ich keine andere Möglichkeit, die Öffentlichkeit über die, von der FDP zum Wohle der Staatsfinanzen, praktizierten Menschenrechtsverletzungen aufzuklären.

Bevor diese Schreiben, (mit dem vollständigen Text meiner Klage beim EGMR Nr. 25299/12) von mir verschickt und veröffentlicht werden, erinnere ich Sie an den Sachverhalt:

1.

Am 22.03.2012 wurde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte meine Klage Nr. 25299/12 vorgelegt.

2.

Am 26.03.2012 versuchte der Rechtsreferent, M. Hähnel, Vertreter der BRD, die Klage mit einer betrügerischen Täuschung abzuweisen.

3.

Am 06.07.2012 teilte der Rechtsreferent, A.Müller-Elschner, Vertreter der BRD, mit:

Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 30. Mai 2012 in Einzelrichterbesetzung (P. Lorenzen, unterstützt von einem Berichterstatter in Übereinstimmung mit Art. 24 Absatz 2 der Konvention) entschieden hat, die am 20. März 2012 eingelegte und unter der obigen Nummer registrierte Beschwerde für unzulässig zu erklären.“

Wiederholt wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass diese angebliche Unzulässigkeit im Auftrag und unter Verantwortung des Bundesjustizministeriums der BRD gebastelt wurde.

Vor Kurzem suchte mich ein Mitarbeiter des EGMR auf. Auch ohne die Möglichkeit seine Identität zu verifizieren, verfügte er über die genauesten Kenntnisse meiner Klage beim EGMR. Bis zur Stunde habe ich diese Klage nicht veröffentlicht. Woher sollte er also seine Kenntnisse sonst haben? Dieser Mitarbeiter des EGMR wies mich auf Folgendes hin:

Niemals würde ein Gericht – nicht einmal das eines Schurkenstaates – seine Entscheidungen durch blosse Mitteilung eines Referenten der Beklagten, hier die BRD, dem Kläger mitteilen lassen. Jede Entscheidung eines Gerichtes erfolgt auf einem offiziellen dafür vorgesehenen Dokument und ist nicht von einem Referenten der beklagten Partei, hier der BRD, unterzeichnet, sondern von den Richtern, welche die Entscheidung getroffen haben.

Sie, Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, tragen die Verantwortung dafür, dass meine Klage auf Vorstellung Ihres Hauses angeblich für unzulässig erklärt wurde. Wenn je eine Klage die Zulässigkeitsvoraussetzung in jedem Punkt erfüllt hat, dann war es meine.

Bevor ich dem Rechtsunwesen der FDP erneut entgegentrete, gebe ich Ihnen bis zum 20.06.2013 die Möglichkeit, mir folgende Dokumente vorzulegen:

1.

Den Namen des „Berichterstatters“ und Ihre Versicherung, dass er nicht deutscher Nationalität und nicht im Auftrag der BRD gehandelt hat.

2.

Gestützt auf mein Menschenrecht auf rechtliches Gehör erwarte ich die Vorlage seines Berichtes.

3.

Die Vorlage der Unzulässigkeitsentscheidung des EGMR Nr. 25299/12 vom 30. Mai 2012 im Original auf fälschungssicherem Originaldokumentenpapier des EGMR, unterschrieben vom verantwortlichen Richter und Berichterstatter mit einer nachvollziehbarer, rechtskonformen Begründung. Nur so kann überprüft werden, ob es sich nicht um eine Fälschung der BRD handelt.

Sollten die Hinweise des im Auftrag des EGMR - in wessen Namen er mich aufsuchte, mochte oder durfte er nicht sagen - an mich herangetretenen Mitarbeiters nicht der Wahrheit entsprechen, ist es für Sie ein Leichtes, die Originalentscheidung des EGMR an mich zu senden.

In Erwartung der Originalentscheidung des EGMR mit Begründung und Unterschrift des Richters und des Berichterstatters und freundlichen Grüssen

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