Wie Baden-Württemberg zum Mafia-Staat verkommt

Unter seinem Ministerpräsidenten Günther Oettinger gelingt es den zwei verantwortlichen Ministerien und der Generalstaatsanwaltschaft Recht und Gesetz zu missachten und die Finanzverwaltung und die Justiz mit einem sich ständig ausbreitenden Netz mafiöser Strukturen zu durchsetzen.

Ein besonderes Bubenstück ist die Entscheidung des Plenums des Landtags von Baden-Württemberg: Menschenrecht und Verfassungsrecht finden keine Anwendung.

Handelnde Personen:

Ministerpräsident Guenther Oettinger, verantwortlich für die Berufung seines Finanz- und Justizministers, Fachanwalt für Steuerrecht, CDU, arbeitete als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftsprüfer- und Anwaltskanzlei.

Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll, FDP, führt gemäss § 147 GVG die Dienstaufsicht und Leitung "hinsichtlich aller staatsanwaltlichen Beamten des betreffenden Landes und die Dienstaufsicht für Richter. Die Dienstaufsicht umfasst ausser dem Beaufsichtigen der formellen und sachlichen Erledigung der Dienstgeschäfte die Befugnis, zu rügen und zu mahnen. Das Recht der Leitung gibt die Befugnis zur Anweisung."

Finanzminister Willi Stächele, CDU, hat die Befähigung zum Richteramt und war als Staatsanwalt tätig. Ihm ist Recht und Gesetz genauestens bekannt. Er kennt die Gesetzesvorschriften, mit denen Rechts- und Gesetzesbrecher, auch gerade im Staatsdienst, verfolgt werden müssen. Er hat sich mit seiner Vereidigung verpflichtet, den Rechtsstaat und seine Gesetze zu schützen.

Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt in Baden-Württemberg, "verantwortlich für alle 8 Staatsanwaltschaften in Württemberg mit 820 Mitarbeitern, darunter 309 Staats- und Amtsanwälte". Oberste Maxime, nach der ein Staatsanwalt zu handeln hat, ist die Beachtung von Recht und Gesetz durchzusetzen. Seine Pflicht ist es letztlich dafür Sorge zu tragen, dass Recht- und Gesetzesbrecher, ohne Ansehen der Person, strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.

In Baden-Württemberg werden Unschuldige verfolgt, wirtschaftlich und sozial vernichtet und die Straftäter im Amt werden befördert. So wurde Haftrichter Waizinger für einen willkürlichen Haftbefehl, dessen Begründung nicht einmal zur Anklage geschweige zum Strafurteil reichte ins Landgericht befördert. Die Finanzbeamtin Heike Niklaus wurde wegen Missachtung von Recht und Gesetz, zur Finanzrichterin befördert. Finanzrichter Meilicke wurde wegen Missachtung des Menschenrechts auf Unschuldsvermutung zum Vizepräsidenten befördert.

Tathandlungen:

In Stuttgart verfolgen die Staatsanwälte mit ihren Hilfsbeamten (alle zuständigen Finanzbeamten) unschuldige Bürger mit erfundener und betrügerisch manipulierter Anklage. Landgericht und Finanzgericht segnen wissentlich diese Betrügereien und Erfindungen ab. Das Finanzgericht belässt dem Opfer nicht einmal das Existenzminimum und zwingt dadurch die Opfer zum Verlassen der BRD.

Landgericht und Finanzgericht sind im Steuerstrafverfahren die einzige Tatsacheninstanz. Das bedeutet, weder BGH noch BFH untersuchen die Betrügereien der Erstinstanz. Strafanzeigen gegen Ermittlungsbeamte, Staatsanwalt oder Richter werden in Stuttgart grundsätzlich nicht untersucht, mit der rechtsfehlerhaften Begründung, die Betrügereien der Erstinstanz hätten beim BGH oder BFH gerügt werden müssen. Natürlich waren die Betrügereien dort gerügt worden, aber weder BGH noch BFH haben sie untersucht. Unter Generalstaatsanwalt Pflieger dringt das Krebsgeschwür rechtsfehlerhafter Begründung und Nichtermittlung schwerster Betrügereien durch das gesamte Justizwesen und garantiert damit allen Straftätern im Amt Straffreiheit auch bei allerschwersten Amtsdelikten. Um Gegenmasnahmen gegen dieses Unrecht zu vereiteln, wird unter Generalstaatsanwalt Pflieger und Justizminister Goll dem Erstatter einer Strafanzeige gegen Staatsdiener nicht einmal mehr eine Einstellungsverfügung zugestellt, gegen die er sich wehren könnte.

Gegen diese Rechtswillkür der Staatsanwaltschaft - in weiser Vorraussicht - hat der Gesetzgeber mit § 171 StPO dem Verletzten ein Beschwerderecht eingeräumt, das mit Art. 13 EMRK den Rang eines Menschenrechtes hat. Gegen die Rechtswillkür der Generalstaatsanwaltschaft hat der Gesetzgeber mit § 172 StPO dem Verletzten ein Klagerecht zum OLG eingeräumt. Art. 19 II und IV GG der Deutschen Verfassung garantieren dem Verletzten die Klage zum OLG. Art. 19 GG ist im Range eines Grundrechtes und damit der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgestellt.

Justizminister Ulrich Goll hat nun, anstatt im Rahmen seiner Dienstaufsichtspflicht die Missachtung von Menschen- und Grundrechten bei der Staatsanwaltschaft zu rügen, den Landtag Baden-Württemberg eingeschaltet, das Menschenrecht auf Beschwerde gemäss Art. 13 EMRK und das Grundrecht gemäss Art. 19 GG auf Rechtsschutz und Zugang zum OLG zu verweigern. Wie weit der Rechtsstaatsgedanke in Baden-Württemberg bereits zerstört ist, zeigt die Tatsache, dass offensichtlich kein einziger Landtagsabgeordneter gegen die Verweigerung des Menschenrechtes gemäss Art. 13 EMRK und des Grundrechtes gemäss Art. 19 GG gestimmt hat.

In Folge der von den Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg bestätigte Nichtanwendung von Recht und Gesetz kann nun jeder Finanzbeamte zur Generierung von Bonuszahlungen, jeder Staatsanwalt und jeder Richter zur Beförderung der eigenen Karriere lügen, betrügen, Straftaten erfinden, Recht und Gesetz beugen, Unschuldige ins Gefängnis werfen ohne befürchten zu müssen, für seine Straftaten und seine schweren Verbrechen sich je verantworten zu müssen.

In einem Rechtsfall liegen Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Gutachten und FG-Urteile vor, die beweisen, dass allein die von der Staatsanwaltschaft betrügerisch manipulierten Gewinne dieses Rechtsfalls im Millionenbereich liegen und ohne diesen Betrug gar keine Steuerstraftat vorgelegen hätte, die das Opfer ins Gefängnis brachte.

Frau Oberstaatsanwältin Hartwig, in der Generalstaatsanwaltschaft, wurden zwei Gutachten eines vereidigten Buchprüfers vorgelegt, die beweisen, neben mehreren FG- Urteilen, nicht der Verurteilte, sondern Staatsanwaltschaft und LG-Richter sind die Straftäter. Von jedem anständigen Menschen würde man zumindest Betroffenheit erwarten und dann das energische Bemühen, das dem Verletzten zugefügte Unrecht zu beseitigen. Nicht so Frau Hartwig. Sie kann es am 26.08.2009 wagen mitzuteilen, sie habe Wichtigeres zu tun, als sich mit zwei Gutachten eines vereidigten Buchprüfers zu befassen, die ihr den unwiderlegbaren Nachweis erbracht haben, dass Staatsanwaltschaft und Gericht mit einem betrügerisch manipulierten Zahlenwerk einen Unschuldigen ins Gefängnis brachten.

Die Justiz in Baden-Württemberg lügt, betrügt, erfindet Straftaten, plündert aus, beugt Recht und Gesetz um das Steueraufkommen zu erhöhen und Bonuszahlungen zu generieren. In einem Schlangennest zu leben, ist verlockender als unter Ministerpräsident Oettinger, seinem Generalstaatsanwalt Pflieger und seinen Ministern Goll und Stächele.

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