Neues Gutachten eines vereidigten Buchprüfers beweist, CDU/FDP Regierung in Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Günther Oettinger CDU und Ulrich Goll FDP erhöht Steueraufkommen durch Betrug

Kriminelle Taten der LG-Richter Härle, Wychodil und Dr. Herzog

  1. Am 15.11.2003 wurde der Vorsitzende LG-Richter Härle vom Praxisgemeinschafter darauf hingewiesen: Dass die im Bericht vom 2.9.2003 von der Anklage unterstellten Praxiseinnahmen um sechsstellige Beträge, die aus den Originalkontoauszügen der einzelnen Steuerjahre übersteigen."
  2. Der Verteidiger hatte am 19.11.2003 "die Einholung einer Geldverkehrsrechnung" beantragt:
  3. "Die Verteidigung bestreitet die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Anklagebehörde behaupteten Einnahmen und Ausgaben des Angeklagten in den verfahrensgegenständlichen Jahren"

  4. Das Gericht lehnte auch diesen Beweisantrag ab:

"Weil die Wirtschaftsstrafkammer kraft eigener Sachkunde anhand der für das Verfahren gegen den Angeklagten erhobenen Beweismittel, erforderlichenfalls ergänzt durch eigene Schätzungen, selbst feststellen kann, welche der sich aus diesen Quellen ergebenden Geldzu- und abgänge in welcher Höhe gegebenenfalls als tatvorwurfsrelevant angesehen werden müssen und welche steuerstrafrechtlichen Konsequenzen sich dann gegebenenfalls hieraus für den Angeklagten im Steuerstrafverfahren ergeben."

Kommentar:

Es wird den Strafrichtern des LG nicht die Sachkunde abgesprochen. Ebensowenig wird ihnen unterstellt, die vom Verteidiger beantragte Überprüfung der Einnahmen unterlassen zu haben, zumal nach dem dringlichen Hinweis des Praxisgemeinschafters. Als der Vorsitzende Richter Härle, der Berichterstatter Wychodil und der beisitzende Richter Dr. Herzog jedoch bei der Überprüfung erkannten, dass die Betriebseinnahmen tatsächlich betrügerisch von den Steuerfahndern Rapp, Korny und Maas, sowie der Staatsanwältin Jarke betrügerisch um sechsstellige Beträge erhöht worden waren, haben die Richter Härle, Wychodil und Dr. Herzog diese Tatsache unterschlagen. In voller Kenntnis der Unschuld des Angeklagten haben sie diesen aus den verwerflichsten Motiven am 03.12.2003 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Ungeachtet dieses zutiefst verabscheuungswürdigen Verhaltens sind diese Richter noch immer im Amt. Das Strafrecht sieht dafür gemäss § 344 StGB "Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren" vor.

 

Aus verwerflichen Motiven unterschlagen die Staatsanwälte die Wahrheit

Am 11.08.2004 wurde bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen die anklagende Staatsanwältin Jarke und ihre Hilfsbeamten Rapp, Maas und Korny gestellt wegen betrügersicher Ermittlungen.

Am 20.08.2004 stellte der korrupte Staatsanwalt Milionis das Ermittlungsverfahren ein:

"Unabhängig davon, dass die Verfolgung Schuldiger durch die Herstellung einer falschen belastenden Beweislage nicht strafbar wäre, konnte solches ebenfalls nicht festgestellt werden.

Im übrigen fehlt es bereits an zureichenden Tatsachengrundlagen, die einen Vorsatz der Verfolgung Unschuldiger begründen würden, da auch nach dem Vortrag der Anzeigenerstatterin sämtliche Angezeigte von der Schuld des Angeklagten ausgehen."

Der nicht minder korrupte Oberstaatsanwalt Rörig wies die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung des korrupten Staatsanwalts Milionis ab: "Eine Verfolgung eines Unschuldigen liegt sonach zweifelsfrei nicht vor."

 

Ermittlungspflicht der Staatsanwälte durch den Landtag Baden-Württemberg bestätigt

Am 19. März 2009 hat das Plenum des Landtags bestätigt:

"Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet zu prüfen, ob das Anzeigevorbringen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gibt."

Es wird nicht unterstellt, dass die mit den Anträgen befassten Staatsanwälte sich ihrer Ermittlungspflicht verweigert haben. Unmittelbar befasst waren:

  1. Staatsanwältin Jarke, Stuttgart
  2. Staatsanwalt Milionis, Stuttgart
  3. Oberstaatsanwalt Rörig, Stuttgart
  4. Generalbundesanwalt Dr. Franke, Leipzig
  5. Oberstaatsanwalt Dr. Hofmann, Mannheim
  6. Oberstaatsanwalt Jobski, Mannheim
  7. Oberstaatsanwalt Larcher, Mannheim
  8. Oberstaatsanwalt Dr. Krauß, Mannheim
  9. Oberstaatsanwalt Leber, Karlsruhe
  10. Oberstaatsanwalt Ullrich, Mannheim
  11. Oberstaatsanwalt Dr. Dittrich, Stuttgart
  12. Staatsanwältin Naumann, Leipzig
  13. Oberstaatsanwältin Schönfelder, Dresden
  14. Staatsanwalt Dr. Hasse, Mannheim
  15. Regierungsdir.´in Hartwig, Stuttgart

Aus verabscheuungswürdigen Motiven haben diese Staatsanwälte die Wahrheit unterschlagen, um die verantwortlichen Richter Härle, Wychodil und Dr. Herzog, sowie die anklagende Staatsanwältin Jarke und ihre Hilfsbeamten Rapp, Maas und Korny der strafrechtlichen Verantwortung für ihre betrügerischen Unterstellungen und die Verurteilung eines Unschuldigen zu entziehen. Der Justizfilz in Baden-Württemberg macht es unmöglich, mit den Tatsachen bei den Staatsanwälten und den Gerichten durchzudringen. Mit welchen Spitzfindigkeiten das Landgericht Mannheim und das Oberlandesgericht Karlsruhe sich der Wahrheit verweigern, wird ausführlich hier dargestellt werden.

 

Unwiderlegbarer Wahrheitsbeweis

Ein vereidigter Buchprüfer wurde mit der Überprüfung der dem Gericht von den Steuerfahndungsbeamten Rapp, Maas und Korny, sowie der Staatsanwältin Jarke vorgelegten Einnahmenermittlungen beauftragt. Diesem vereidigten Buchprüfer lagen die von der Steuerfahndung zugrundegelegten und durchgehend pagierten Kontoauszüge vor. Das Ergebnis ist ungeheuerlich. Es hat sich gezeigt, dass die sechsstellige Einnahmenerhöhung der Steuerfahndungsbeamten Rapp, Maas und Korny manipuliert wurde durch Doppelerfassung von Honorarzahlungen (selber Patient, selbes Datum, selber Betrag, selbe Rechnungsnummer), und frei erfundene Einnahmen (wie schon bei den frei erfundenen Kapitalerträgen) ohne jegliche Buchungsgrundlage. Weiter wurden die Betriebsausgaben durch Weglassen nennenswerter Beträge betrügerisch nach unten manipuliert. Das volle Gutachten wird in Kürze auch an dieser Stelle veröffentlicht.

 

 

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