Landtag von Baden-Württemberg überlässt unschuldige Bürger den Raffkes aus der Finanzbehörde straflos zur Ausplünderung.

Ohne eine einzige Gegenstimme haben die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg entschieden, das Menschenrecht auf Beschwerde gemäss Art. 13 EMRK und das Verfassungsrecht gemäss Art. 19 GG auf Rechtsschutz findet in Baden-Württemberg keine Anwendung und die Bundesgesetze § 171 StPO und § 172 StPO kommen in Baden-Württemberg nicht zur Anwendung. Bonusgeile und raffgierige Finanzbeamte in Stuttgart dürfen sich, laut Entscheidung des Landtages von Baden-Württemberg vom 19.03.2009 Az. 14/2973 betr. Staatsanwaltschaft, am wertvollen Besitz Unschuldiger bereichern. Das geht so:

Fall 1:

Steuerfahndungsbeamter Joachim Roesle hat die Einnahmen eines unschuldigen Bürgers betrügerisch um pfenniggenau eine erfundene Million DM vermehrt, indem er die Million in ungeraden Beträgen so auf die einzelnen Steuerjahre verteilt hat, dass nur einem Gutachter die Methode dieses Betruges aufgefallen ist. Diese Million wurde von Joachim Roesle durch angeblich hinterzogene Kapitalerträge, zu einer Gesamtsumme von DM 4.520.940 betrügerisch hochmanipuliert. Der gesamte Besitz, zwei Immobilien, zwei Lebensversicherungen u.a. wurden zwangsversteigert und verkauft. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen unterstellter Steuerhinterziehung ohne Anklage und ohne Strafurteil mangels Beweisen eingestellt. Diese Betrügereien erfolgten gemäss § 208 I AO nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Eine Betriebsprüfung gemäss der § 193 ff AO und § 208 II AO war nicht erfolgt. (Näheres zur Pflicht des zweifelsfreien Tatnachweis der Steuerfahndung gemäss § 208 I AO und Ausschluss der Mitwirkungspflicht des Beschuldigten zu Sachverhalten, die Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind, in den nächsten Tagen).

Unter dem Schutz des Finanzministers Willi Stächele CDU und des Justizministers Ulrich Goll FDP und ihrer Landtagskollegen in Baden-Württemberg wird nicht nur die Rückgabe des geplünderten Vermögens verweigert, es wird grundsätzlich auf Anfragen nicht einmal geantwortet. Auch nicht vom persönlich angeschriebenen Finanzminister Willi Stächele.

Fall 2:

Der Finanzbeamte Schmidt, Finanzamt Stuttgart IV, hat bereits ein Jahr vor Rechtskraft eines Strafurteils einen wertvollen DAIMLER DOUBLE SIX beschlagnahmt und unter der Hand zu einem Bruchteil seines Marktwertes verschoben. Bis heute verweigert der Finanzbeamte Schmidt jegliche Stellungnahme, an wen er dieses wertvolle Fahrzeug quasi verschenkt hat. Möglicherweise hat sich Herr Schmidt das Fahrzeug selbst für einen Apfel und ein Ei unter den Nagel gerissen, unter Missachtung der Gesetzesvorschriften über die Versteigerung beschlagnahmter Wertgegenstände. Die Strafanzeige dagegen vom 05.05.2008 blieb bis heute ohne Aktenzeichen und ohne jegliche Mitteilung an den Verletzten.

Fall 3:

Herr Schmidt vom Finanzamt Stuttgart IV hatte möglicherweise auch Verwendung für einen hochwertigen Bohrhammer der Marke HILTI mit umfangreichem Zubehör (Meiseln und Bohrer). Die Beschlagnahme erfolgte am 11.10.2002. Bis heute, nach 7 Jahren, hat Herr Schmidt weder eine Abrechnung über die gesetzlich vorgeschriebene Versteigerung beschlagnahmter Wertsachen vorgelegt, noch sonst eine Gutschrift erteilt.

Fall 4:

Bis heute ist die Frage ungeklärt, unter wessen Weihnachtsbaum sich die von Herrn Schmidt, Finanzamt Stuttgart IV, am 11.10.2002 beschlagnahmte elektrische Eisenbahn wiederfand. Der gesetzliche Versteigerungsnachweis und eine Gutschrift sind bis heute dem Beraubten nicht vorgelegt worden.

 

Da sich Finanzminister Willi Stächele CDU und Justizminister Ulrich Goll FDP zusammen mit dem gesamten Landtag darüber einig sind, dass Strafanzeigen gegen Finanzbeamte, Staatsanwälte und Richter nicht bearbeitet werden und folglich von den Finanzbeamten keine Rechenschaft über die Ausplünderung unschuldiger Bürger abgelegt werden muss, werden vermutlich ärztliche Kollegen in der nächsten Zeit den Finanzbeamten zur Ausplünderung freigegeben, wegen erhaltener Honorarzahlungen von Kliniken. Die Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt, nicht gerade ein leuchtendes Vorbild für Bescheidenheit und Kostenbewusstsein, hat die Hatz gegen Ärzte mit dem Vorwurf des Betruges eröffnet. Es ist zu befürchten, dass die Ermittlungsbehörden mit Haftbefehlen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen auch hier hemmungslos über die Ärzte herfallen werden. Vielleicht ist es ja auch zusätzlich ein tückischer Beitrag der Bundesgesundheitsministerin zur Kostensenkung im Gesundheitswesen, indem man eine möglichst hohe Anzahl von Ärzten ins Gefängnis wirft und damit der Patientenversorgung entzieht.

Wie auch immer, sehr schnell wird die Ärzteschaft mit dem Betrugsvorwurf überzogen. Allerschwerster Betrug auf Seiten der Justiz und Finanzverwaltung bleibt indes ungesühnt.

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