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Der Vizepräsident des Finanzgerichtes Stuttgart, Herr Körner, die FG-Richterin, Frau Gehling, die Amtsrichterin, Frau Jessberger, die ehrenamtlichen Richter, Herr Gille und Frau Ladenburger, werden beschuldigt, jeder Person garantierte Menschen- und Verfassungsrechte verletzt zu haben und geltende Gesetze und geltendes Recht vielfach gebeugt zu haben.
Ein öffentlich vereidigter Gutachter hat jährliche Einnahmenüberhöhungen im sechsstelligen Bereich festgestellt. Es wurden betrügerisch unterstellte, nicht existierende Kapitalerträge von den FG-Richtern abgenickt. Betriebskosten wurden den zu versteuernden Einnahmen in voller Höhe zugeschlagen, Einkünfte einer in der BRD nicht steuerpflichtigen Person unter Beugung von Recht und Gesetz dem Kläger zugerechnet.
Diese Finanzrichter haben durch freie Erfindung, betrügerische Manipulationen und Unterlassen jeglicher beantragter Beweiserhebung und Zeugeneinvernahme ihrem Opfer 1.6 Millionen angeblich der Besteuerung entzogene Einnahmen zugerechnet. Noch schlimmer kann die Nazijustiz auch nicht geurteilt haben.
Der vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof, Herr Wendt, der Richter, Prof. Brandt, und die Richterin, Dr. Haunhorst, haben in keinem einzigen Punkt, nicht einmal den betrügerisch manipulierten, vom Gutachter nachgewiesenen, Einnahmenerhöhungen das FG-Urteil korrigiert. Es gilt: "Keine Ratte beisst einer anderen Ratte den Schwanz ab" (Chinesisch)
Gegen die BRD werden in wenigen Tagen beim EGMR mehrere Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen im Steuerstrafrecht eingereicht.
Wieviel tausend Bundesbürger mit gleicher Systematik ausgeplündert und in ihrer beruflichen Existenz vernichtet wurden, lässt sich nur vermuten.
Richter setzen in der BRD schon wieder Menschenrechte ausser kraft. Klagen gegen Menschenrechtsverletzungen werden mittels Unzulässigkeitsbeschlüssen abgewiesen.
Strafvorschriften des StGB gelten auch für Finanzbeamte
Sogar mit Freiheitsstrafe wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Ist der Führerschein von der Staatsanwaltschaft eingezogen und von einem OLG für rechtsunwirksam erklärt, wird der Weitergebrauch des Führerscheins bestraft.
Hat die Staatsanwaltschaft Dokumente eingezogen und vernichtet und das OLG Stuttgart diese Dokumente für rechtsunwirksam erklärt, ist der Gebrauch dieser Dokumente oder deren Kopien grundsätzlich, auch zum Generieren von Bonuszahlungen durch die Finanzbehörden, gleichfalls eine Straftat.
Im Rahmen der bevorstehenden Bundestagswahl werden zur Erleichterung der Wahlentscheidung und zum Nutzen gleichfalls Betroffener Schritt für Schritt, auch für Nichtjuristen verständlich, die unerträglichen Verletzungen von Menschen- und Verfassungsrechten und die Beugung von Gesetzes- und Rechtsvorschriften dargestellt. Auch die Grüne Regierung in Baden-Württemberg unter ihrer Finanzministerin war zu einer Abkehr von verbrecherischen Massnahmen (Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB) bei der Ausplünderung unschuldiger Bürger nicht bereit.
Art. 20 Abs. 4 GG erlaubt es den Bürgern, Widerstand gegen die Verletzung vom Staat jedem Bürger garantierter Menschen- und Verfassungsrechten und die Missachtung rechtsstaatlicher Vorschriften zu leisten. Darauf stützen sich dieser und alle folgenden Beiträge.
(11.09.2016, 14:00, soeben erreicht uns eine weitere Mitteilung über ein soeben geführtes Gespräch zwischen der Steuerfahndung Stuttgart und einer anderen Behörde betreffs ungenehmigter Weitergabe von Strafakten durch die Steuerfahndung vor dem gesetzlichen Schuldnachweis. Genaueres folgt.)
Es folgt ein weiterer Beschluss des BGH, in welchem unter anderem jener Richter, welcher 2004 ein Strafurteil mit zwei Jahren unbedingter Haft bestätigte, 2014 ein dem Verletzten gesetzlich zustehendes Rechtsmittel verweigert, obwohl ihm zwei Rechtsgutachten eines vereidigten Buchprüfers, sechs Urteile des FG und weitere durch Gesetz vorgeschriebene Bestimmungen, sowie der Nachweis betrügerischer Manipulationen der Ermittlungakten benannt wurden, die sein früheres Urteil wegen Rechtsbeugung, Betruges, Untreue, Verfolgung Unschuldiger u.v.m. als Schandurteil entlarvt hatten.
54 unwiderlegbare Unschuldsbeweise beweisen das Schandurteile des LG Stuttgart und seine Bestätigung durch den BGH. Diese werden hier veröffentlicht.
Derzeit wird abgeklärt, ob Mitschnitte von Beratungen und Besprechungen in Gerichten und Behörden wegen der Identifikationsmöglichkeit der Richter und Beamten angekauft und veröffentlicht werden dürfen.
Nicht nur Justizminister Stickelberger (Bündnis 90/ Grünen) sondern auch unter Finanzminister Nils Schmid (SPD) werden Bürger durch Besteuerung von Zinseinnahmen aus einem frei erfundenen Millionenkonto im Ausland ausgeplündert. Dieses Konto und das Vermögen hat es nie gegeben und wurde von der Finanzbehörde Stuttgart, vermutlich zur Generierung von Bonuszahlungen und tatkräftige Beihilfe des FG Stuttgart, frei erfunden. mehr
BGH beugt die Menschenrechte aus Art. 13 EMRK, das Recht auf wirksame innerstaatliche Beschwerde und das Menschenrecht aus Art. 6 Abs. 2 EMRK auf Unschuldsvermutung. BGH leistet Beihilfe und Begünstigung zur Ausplünderung unschuldiger Bürger. mehr
Laut Hinweis eines Insiders fanden diesen Montag 02.06 und Dienstag 03.06. Diskussionen in der Finanzbehörde Stuttgart darüber statt, wie man die eindeutigen Rechtsvorschriften zur Beachtung der Unschuldsvermutung weiterhin unterlaufen und missachten kann. mehr
BGH und OLG anerkennen allerschwerste Verfassungsrechtsverletzungen im Steuerstrafrecht seit Jahrzehnten begangen in Baden-Württemberg.
Rechtstatsachen:
§ 125 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
"Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist."
Die Finanzbehörden in Stuttgart haben eine sprudelnde Quelle zur Generierung von Bonuszahlungen erschlossen. Nachdem alle Bemühungen um Austrocknung dieses Rechtssumpfes fehlgeschlagen sind, werden nicht nur an dieser Stelle die Verfahrensweisen entlarvt, mit denen BFH und FG selbst Grund- und Verfassungsrechte, vermutlich zur eigenen Existenzsicherung, gebeugt haben. Die Staatsanwaltschaften in Stuttgart haben auf das Allergröblichste ihre Legalitätspflicht gemäss § 152 StPO verletzt und grundsätzlich das wahrlich himmelschreiende Unrecht nicht verfolgt, weil es von "Amtspersonen" begangen wurde. Das Verschwindenlassen von Ermittlungsakten, das Unterschlagen entscheidungserheblicher Unschuldsbeweise und das Unterdrücken von Gutachten über die betrügerischen Ermittlungen der Steuerfahndung Stuttgart waren nur einige der Hürden, die überwunden werden mussten, um ein für allemal den Finanzbehörden das Produzieren verbrecherischer Schuldsprüche zur Ausplünderung Unschuldiger und zur Generierung von Bonuszahlungen zu versperren.
Garantierte Menschenrechte (Unschuldsvermutung, faires Verfahren, Beschleunigungsgebot, Schweigerecht, wirksame Beschwerde) und mit der Verfassung garantierte Grundrechte (Schutz der Würde, Willkürverbot, wirksamer Rechtsschutz gegen Verfolgung Unschuldiger, Aussageerpressung) können in der BRD nicht durchgesetzt werden.
Ab 10.02.2014 werden an dieser Stelle Schritt für Schritt die Menschenrechtsverletzungen, die Grundgesetzverletzungen und die Beugung geltender Gesetze durch eine skrupellose und korrupte eingeschworene Richterschaft und die Rechtsverbrechen der Staatsanwaltschaften der Länder bis zur Bundesgeneralstaatsanwaltschaft hin im Einzelnen dargelegt und bewiesen. Durch hohe Bonuszahlungen an betrügerisch beigetriebenen Steuern werden Finanzbeamte zu verbrecherischem Tun angestachelt.
Nachdem alle Bemühungen um Korrektur der Rechtsverbrechen bis heute auch beim BGH gescheitert sind, werden die von verschiedener Seite angeregten Sammelklagen vorbereitet. Betroffenen werden die Rechtstatsachen, soweit sie nicht durch das hier ab 10.02.2014 Darzustellende unwiderlegbar begründet werden, zugänglich gemacht.
Finanzbeamte werden durch hohe Bonuszahlungen zu Steuerstrafverfahren angestachelt, das Steueraufkommen, koste es was es wolle, zu erhöhen. Mit Betrug und falscher Anschuldigung werden Unschuldige verfolgt und ausgeplündert. Die Steuerfestsetzungen der Finanzbehörden mit manipulierten Beweisen werden von den Richtern mittels Unzulässigkeitsbeschlüssen rechtskräftig.
Damit werden die Menschenrechte auf wirksame innerstaatliche Beschwerde (Art. 13 EMRK), Unschuldsvermutung (Art. 6 II EMRK), ein faires Verfahren und den gesetzlichen Richter (Art. 6 I EMRK) von den im Einzelnen genannten Richtern im Steuerstrafrecht willkürlich verweigert. Nach 1945 gilt in der BRD schon wieder der Rechtsgrundsatz: "Menschenrechte sind Luxus".
16.05.2013 Frau ORR Maas hält an ihrem Prozessbetrug fest
18.08.2013 Stellungnahme zum Prozessbetrug der Frau ORR Maas
FDP-Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger fälscht Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ihren Gunsten und betrügt damit den Kläger um seine Menschenrechte. mehr...
Unter Bundesfinanzminister Dr. Schäuble sind im Finanzrecht Menschenrechte, Verfassungsrechte und Recht und Gesetz nicht mehr durchsetzbar.
Am 14.01.2012 und am 21.02.2012 wurde Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble persönlich darüber aufgeklärt, dass in der Finanzverwaltung Stuttgart geltendes Bundesrecht, geltendes Verfassungsrecht (u.a.Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Art. 3 GG) und von der BRD garantierte Menschenrechte verletzt werden. Die Weigerung des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble diesen Rechtsverbrechen (§§ 343, 344, 263, 266, u.a. StGB) ein Ende zu setzen, weil es sich um Missachtung von Bundesrecht handelt, kann nur so interpretiert werden, dass diese "Sudelküche des Rechtsunwesens" in Stuttgart die Staatseinnahmen auch mit Billigung des Bundesfinanzministers erhöhen soll. Das hier veröffentlichte letzte Schreiben an Herrn Dr. Schäuble zeigt jedem um Wahrheitsfindung bemühten Rechtssuchenden den Widerspruch sofort auf. Die Finanzbehörde darf eine zehnjährige Steuerfestsetzungsfrist gemäss § 169 Abs. 2 Satz 2 AO nur beanspruchen, wenn in einem vorausgegangenen Strafverfahren vor dem LG (§ 74c GVG) die Steuerschuld rechtskräftig festgestellt worden war. Die AStBV (St), faires Verfahren, schreiben dazu gesetzlich vor: "Bis zur rechtskräftigen Verurteilung wird die Unschuld vermutet (Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention)". Ein Strafurteil konnte aber nicht ergehen, weil die Staatsanwaltschaft darum keine Anklage erheben konnte, weil die Finanzbehörde ausdrücklich eingeräumt hatte, dass ihre geänderte Steuerfestsetzung auf Schätzungen (Erfindungen und nicht auf Ermittlungen) beruht. mehr...
FDP Bundesjustizministerin schaltet den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus.
Die Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, täuscht in betrügerischer Absicht Entscheidungen des EGMR vor. Tatsächlich lässt sie von Verwaltungsbeamten der Deutschen Abteilung beim EGMR angebliche Entscheidungen ausfertigen, welche die zuständigen Richter nie gesehen haben. Die Verwaltungsbeamten der Deutschen Abteilung fangen Beschwerden gegen Menschenrechtsverletzungen deutscher Bürger beim EGMR ab und erregen den betrügerischen Irrtum beim Kläger, es hätte sich beim zuständigen Senat zunächst ein zum Berichterstatter bestellter Richter und dann der zuständige Senat mit den Rechtsfragen befasst. Tiefer kann ein Staat nicht mehr sinken. Unter den FDP-Justizministern werden seit Jahren Menschenrechte verweigert, Verfassungsrechte sind in der BRD nicht durchsetzbar und Recht und Gesetz werden mit Füssen getreten. Die Rechtsverbrechen unter Verantwortung der FDP-Justizminister werden im einzelnen bis zur Bundestagswahl auch an dieser Stelle in kurzen Abständen veröffentlicht. Die Beweisdokumente werden ebenfalls veröffentlicht.
Desweiteren wird bis zur Bundestagswahl veröffentlicht, die Verbrechen der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter Generalstaatsanwalt Pflieger, die Verbrechen des Finanzgerichtes Stuttgart, und die Weigerung des OLG, die Strafvereitelung der Staatsanwaltschaft selbst festzustellen. Derzeit entscheidet der BGH, 5 AR (VS) 29/13, darüber, ob der Vorsitzende Richter Remmele des 9. FG Senates Stuttgart ein entscheidendes Beweisdokument aus einem Gerichtsverfahren unterschlagen darf und an die vereidigten Urkundenbeamtinnen den Befehl ausgeben darf, dem Kläger mitzuteilen, weder das Beweiskokument, noch das Antwortschreiben des Richters Remmele auf dieses Beweisdokument an den Zeugen wären beim FG Stuttgart ein- bzw. ausgegangen. Das OLG Stuttgart will in dieser gravierenden Amtspflichtverletzung der Urkundenbeamtinnen, dem kriminellen Befehl des Richter Remmele folge zu leisten, keine Straftat erkennen. Natürlich nur, um die Urkundenbeamtinnen und den kriminellen Richter Remmele zu begünstigen.
Es wird weiter dargelegt, wie das OLG Stuttgart seine für den Beschwerdeführer günstigen Entscheidungen so verklausuliert, dass nicht nur das dem Beschwerdeführer zugefügte Unrecht von der Verwaltung nicht korrigiert wird, sondern der in seinen Rechten auf das allerschwerste verletzte Beschwerdeführer für die OLG-Entscheidung auch noch zur Kasse gebeten wird.
Neuer Betrugsfall des Finanzgerichtes Stuttgart (Straftat gemäss § 339 StGB)
Mit allen Mitteln betrügerische Manipulation des Fristablaufs, Beweisunterschlagung, Anstiftung vereidigter Urkundenbeamtinnen zur Straftat, Rechtsbeugung bemüht sich das Finanzgericht (FG) Stuttgart den Finanzbehörden Stuttgart Beihilfe zu deren ungeheuerlichen Straftaten und Verbrechen (z.B. Betrug und Untreue, Verfolgung Unschuldiger, Aussageerpressung zu angeblich begangenen Steuerstraftaten u.v.m.) zu leisten.
Vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen hat die Finanzbehörde kein Akteneinsichtsrecht
Die „sonst zuständige Finanzbehörde“ (Erhebungs- und Vollstreckungsabteilung) verliert nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens die Befugnis, angeblich hinterzogene Steuern zu erheben, für angeblich hinterzogene Steuern rechtsverbindliche Steuerbescheide zu erlassen und zu vollstrecken, bevor in einem rechtsstaatlichen, prozessordnungsgemäßen Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet, dem Täter Tat und Schuld nachgewiesen wurden.
02.05.2013 Verwaltungsakt des Herrn Vogt
18.05.2013 Einspruch gegen den Verwaltungsakt des Herrn Vogt
Herr Vogt beugt mit seiner Antragsabweisung geltendes Recht und Gesetz, obwohl ihn das OLG Stuttgart genau drei Monate vorher auf Antrag der verletzten Antragstellerin ausdrücklich auf seine unhaltbaren rechts- und gesetzeswidrigen Standpunkte und Massnahmen hingewiesen hat: ...
12.05.2013 Strafanzeige gegen Frau ORR Maas
Frau Maas beugt die Artikel 6 EMRK, die Art. 92 und 101 GG und die gesetzlichen Vorschriften gemäss der §§ 13, 16 und 17 GVG und masst sich richterliche Gewalt an. Die Anklage, Steuern hinterzogen zu haben, wurde für 1995 vom zuständigen LG zurückgewiesen.
29.04.2013 Stellungnahme gegen den Prozessbetrug von Frau ORR Maas
Entgegen den eigenen Ermittlungen der Steufa bereits 2002 beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte in der KZV, entgegen der Gesetzeslage, entgegen der Bestätigung des Gemeinschafters über den Erhalt der ihm gesetzlich zustehenden Gewinnbeteiligungen aus der Gemeinschaftspraxis, hält Frau ORR Maas an ihrem vorsätzlichen Prozessbetrug fest.
Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger verfolgt Unschuldige weiter und verweigert die Rückgabe gesetzeswidrig erbeuteter Vermögenswerte auch noch nach endgültiger Einstellung eines erfolglosen Ermittlungsverfahrens. mehr
27.08.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
"Der Mensch ist dumm, gemein und schlecht, drum geht Gewalt allzeit vor Recht" (Hofmannsthal)
Ein Richter der kriminellen Richterschaft im BFH und BVerfG rechtfertigte heute Morgen die verbrecherischen Entscheidungen (Unzulässigkeitsbeschluss des BFH mit betrügerischer Verdrehung eines EGMR-Urteils und Abweissung der Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG ohne jede Begründung durch Nichtannahmebeschluss) mit der Erklärung:
Sie waren gehalten, deutsches Recht und deutsche Gesetz zu beugen und deutsche Verfassungs- und sogar Menschenrechte zu verweigern, um Schaden von der BRD abzuwenden.
Das ist ungeheuerlich und an Niedertracht nicht mehr zu toppen. Richter sind auf Recht und Gesetz vereidigt und nicht darauf, einer Regierung durch Beihilfe zu Betrug und Ausplünderung unschuldiger Bürger Gelder zu verschaffen. Der Schaden wird vermutlich darum so gewaltig von den kriminellen Richtern eingeschätzt, weil diese Verbrechen gegen Recht und Gesetz der BFH-Richter und der BVerfG-Richter von diesen Verbrechern schon seit Jahren begangen werden. Skrupellose Richter, die im Bedarfsfalle jedes von der Regierung gewünschte Recht und Gesetz beugen, wie in diesem Rechtsfall, das sind Schläfer. Schläfer werden nicht aufgrund ihrer juristischen Qualifikation in die Gerichtshöfe berufen, sonder wegen ihrer moralischen Verkommenheit.
Schaden, der von einem Staat, nach Ansicht seiner Richter, nur durch Verbrechen gegen Recht und Gesetz abgewendet werden kann, ist ein Schurkenstaat. Entweder er steckt die Schurken schleunigst ins Gefängnis oder er geht zugrunde. Deutschland hat das ja gerade erst hinter sich und lässt die Schurkenrichter schon wieder das Grab des Rechtsstaates schaufeln.
Von besonderer Delikatesse ist die Aussage, dass mit dem EGMR vereinbart worden sei, diese Klagen alle, sogar ohne Begründung abzuweisen, auch wenn es sich um völlig andere Sachverhalte und völlig neue Tatsachen handelt.
Durch Kostenübernahme eines Presseorgans wird es möglich, einen Anwalt zu bevollmächtigen, beim EGMR Einblick in die Akten zu nehmen. Das Ergebnis der Akteneinsicht wird hier veröffentlicht.
16.08.2012: Grauenvolles aus Korruptistan
DAS GOLDENE ´ZEITALTER FÜR FINANZBEAMTE IST DURCH BEIHILFE DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES ANGEBROCHEN. Mangelhafte fachliche und moralische Qualifikation vorausgesetzt, können korrupte Finanzbeamte das gesamte Vermögen und den gesamten Immobilienbesitz unschuldiger Bürger ergaunern und mit der Staatskasse teilen. Das geht so:
Finanzbeamte ohne jegliche juristische Qualifikation, stellen in ihrer Rechtsposition als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Rechten der Beamten des Polizeidienstes (§ 402 AO), das objektive und subjektive Tatbestandsmerkmal einer Steuerhinterziehung fest. Dazu reicht es aus, ein Auslandsvermögen und saftige Zinsen daraus zu erfinden. Weder das Land und noch die Bank werden genannt, wo sich das Kapital befinden soll. Das hat den Sinn, dass das Opfer dieser Beutezüge seine Unschuld nicht beweisen kann. Das Opfer kann sich damit nicht bei der Bank, bei der das Vermögen angeblich liegen soll, einen Entlastungsbeweis beschaffen. Abgesehen davon, dass ein Beschuldigter das auch nach Recht und Gesetz nicht muss.
Nun kommt der Clou: Die Tatsache, dass kein Geld im Ausland angelegt wurde oder irgendwelche Verjährungsvorschriften brauchen nach der Rechtsprechung von FG, BFH und BVerfG nicht von den Finanzbeamten beachtet zu werden. Auch wenn die Festsetzungsfristen längst überschritten sind, die angebliche Steuerhinterziehung auch mit der verlägerten Festsetzungsfrist nicht nachgewiesen werde konnte, weil kein Geld im Ausland angelegt wurde, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nicht einmal zu einem Abschlussbericht, geschweige zur Anklage oder Strafurteil ausreichte, all dessen ungeachtet, wird der gesamte Besitz des Opfers staatlicher Willkür unter Staat und Finanzbeamten aufgeteilt.
In letzter Instanz hat das BVerfG, AZ. 1 BvR 2653/10, durch seinen Vizepräsidenten Kirchhof, Eichberger und Masing, anerkannt, dass es jeder Bürger hinzunehmen hat, dass er von korrupten und geldgeilen Finanzbeamten und einer kriminellen Justiz um sein Vermögen gebracht wird. Jederzeit kann die Steuerfahndung auch vor Ihrer Tür stehen und behaupten, Sie hätten irgendwann Geld im Ausland angelegt und die Steuern daraus hinterzogen, auch wenn das vor 30 Jahren gewesen sein soll. Wir sind chancenlos gegen soviel Verkommenheit auf der Richterbank.
Das BVerfG hat anerkannt: Verjährungsgesetze müssen nicht beachtet werden, ein Schuldnachweis muss nicht geführt werden, es dürfen Vermögen im Ausland frei erfunden werden. Es reicht völlig aus, dass Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft die Hinterziehung von Zinsen und Vermögensteuern behaupten.
1. Bonusgeile Steuerfahndungsbeamte erfinden Auslandskonten und behaupten, die daraus ebenfalls erfundenen Kapitalerträge seien hinterzogen worden. Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, ein internationaler Haftbefehl erlassen. Umfängliche Durchsuchungen der Steuerfahndung bei drei Banken ergaben, dass das angeblich ins Ausland transferierte Vermögen bei einer Bank zur Tilgung einres Bankkredites, bei der anderen Bank zur Bezahlung hoher Materialkosten und einer Festgeldanlage und das Geld bei einer dritten Bank noch immer Jahre nach seiner angeblichen Transferierung ins Ausland auf der deutschen Bank sass. Diese Ermittlungen wurden von der Steuerfahndung selbst gemacht. Dennoch halten die bonusgeilen Finanzbeamten bis heute an der verlogenen Unterstellung fest, dieses angeblich transferierte Geld hätte sich zwischenzeitlich zu einem Vermögen von DM 4.8 Millionen vermehrt. Die Rechtfertigung der Finanzbeamten,Teil der Exekutive, lautet: "Die Finanzbehörde ist für steuerliche Zwecke befugt, unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung, von einer Steuerhinterziehung auszugehen."
2. Alle Bemühungen, die Zwangsversteigerungen und Pfändungen abzuwenden, scheitern an den korrupten Finanzrichtern Freund, Guhl und Dr. Merz des FG Stuttgart, Az. 4 K 226/02. Diese korrupten Richter hatten festgestellt: "Es ist nicht geklärt, in welchem Staat die den Kapitalerträgen zugrundeliegenden Geldanlagen bestanden. Es ist nicht geklärt, wann die im Schätzungswege ermittelten Kapitalerträge zugeflossen sind."
Wie verkommen muss man sein, um solche, von der Steuerfahndung frei erfundenen Steuerforderungen, als Finanzrichter zu bestätigen?
3. Der BFH hat sich, was unmöglich erschien, in seinen Fehlentscheidungen wieder übertroffen. Die korrupten BFH-Richter, Prof. Dr. Pezzer, Dr. Nothnagel und Dr. Ratschow, besassen die Unverschämtheit, ihre Entscheidung, VIII B 52/10, damit zu begründen: "Die Schätzung beruht allein auf der mangelnden Mitwirkung der Klägerin."
Die Klägerin hatte Steuererklärungen zur Veranlagungen von Vermögensteuern korrekt eingereicht. Die Klägerin hatte gemäss § 162 II AO mehrere Versicherungen an Eides abgelegt, kein Vermögen im Ausland angelegt zu haben und folglich auch keine Zinsen vereinnahmt zu haben. Die korrupten BFH-Richter bestätigen das Schandurteil des FG, weil die Klägerin ein Kapitalvermögen im Ausland nicht widerlegte, das sie nie hatte. Das erinnert sehr an Hexenprozesse, in denen die Beschuldigten den Nachweis dafür erbringen mussten, nicht auf dem Besen aus dem Kamin geritten zu sein. Auch damal erhielten die Verleumder ein Drittel des Vermögens der verbrannten Hexe. Weiter kann eine Justiz nicht mehr verkommen.
Völlig enthemmt gegenüber der Wahrheit, gegenüber Recht und Gesetz sprechen diese BFH-Richter Unrecht. Es ist furchtbar, dass schon wieder solche Richter gegen Menschen- und Verfassungsrechte wüten und nicht unverzüglich ihre Amtsstuben mit einer Gefängniszelle tauschen müssen. Alles an dieser Unrechtssprechung ist Willkür.
15.08.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
Heute früh ab 6 Uhr mühten sich offensichtlich völlig überforderte "Schläfer" (siehe unten 05.08.2012) mit der Frage ab, was macht man am schlechtesten mit der Tatsache, dass die FG und der BFH in zahllosen Entscheidungen den Bürger um seine Menschen- und Verfassungsrechte betrogen haben. Man war sich voll bewusst, dass die Finanzgerichte unter keinenem denkbaren Gesichtspunkt Steuerstrafsachverhalte untersuchen, prüfen und darüber judizieren dürfen. Derartige rechtsfehlerhafte Zuständigkeitsbeschlüsse beugen geltendes Recht, §§ 74c GVG, 33 III FGO und verletzen höhere Rechte wie Art.101 GG und Art. 6 I EMRK auf dern gesetzlichen Richter. Allerdings, so wurde festgestellt, würde eine Korrektur dieser Rechtsbeugung zuviel kosten. So hat man sich den heute entschlossen, diesen dargestellten Betrug des BFH in einem besonders schweren Fall, Strafmass bis zu 10 Jahren Haft, und dieses Amtsdelikt der Rechtsbeugung, § 339 StGB, auch nicht durch die Empfehlung des Schadensausgleiches zu beheben. Das ist keine Rechtsprechung, das ist Schurkerei.
Das dürfte einer der Fälle sein, in denen die Regierung von den Richtern als "Schläfer" den Preis für ihre Berufung als Bundesrichter fordert. Schliesslich muss die BRD hunderte von Milliarden für die Schulden fremder Länder zahlen, da kann man doch nicht auch noch den von der Finanzbehörden betrügerisch angerichteten Schaden ausgleichen.
Aus der Finanzbehörde Stuttgart wurde folgende Mitteilung zugespielt: Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und der BRD würde vor allem von den Finanzbehörden bekämpft. Da die Finanzbehörden nur Bonuszahlungen aus der Beitreibung angeblich hinterzogener Steuern kassieren, würden diese Millionenzahlungen versiegen, träte das Abkommen in kraft. Ob der NRW-Finanzminister, Norbert Walter-Borjans, mit dem Ankauf weiterer Bank-CDs sich bewusst vor diesen Karren spannen läst, wird wohl nicht zu erfahren sein.
Gerechtigkeitssinn der Finanzbeamten kann das Verlangen nach diesen Ankäufen nicht sein, sonst würden sie zum Ergauenern von Bonuszahlungen nicht die Gesetze und sogar die Menschenrechte der Steuerbürger beugen. Die Beachtung der AStBV (St) , Nr.1 die Anwendung der EMRK, Nr. 2 rechtliche Gehör, Nr. 3 Verhältnismässigkeit, Nr. 4 Schweigerecht, faires Verfahren, Unschuldsvermutung, Nr. 5 Wahrheitsfindung, im Zweifel für den Angeklagten, wäre ein Anfang, allerdings mit dem Verzicht auf Bonuszahlungen verbunden.
13.08.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
Heute ab 7 Uhr wurde wieder einmal festgestellt, dass unabweisbar das Menschenrecht auf ein faires Verfahren von der Finanzbehörde und den Gerichten zu beachten ist. Weiter wurde festgestellt, dass die Ermittlungen des Steuerfahndungsbeamten Joachim Roesle nicht nur falsch, sondern sogar willkürlich sind. Er habe vor dem FG Falschaussagen gemacht. Er hatte keine Geldverkehrsrechnung erstellt (weil er anhand der beschlagnahmten Unterlagen genau wusste, dass die erwirtschafteten Gewinne zum einen für den Betrieb mit alleine einer Rg. von über100.000 DM zum Materialeinkauf, zum anderen für die Rückzahlungen von über 100.000 DM Bankkredit und des weiteren von ca. 500.000 DM für Umbauarbeiten zur teilweise betrieblichenNutzung einer Immobilie und mehreren 100.000 DM zum Kauf eines Autos und von weiteren Wertsachen aufgewendet wurden. Der Wert einer Uhr liess die Steuerfahndung sogar bei der schweizer Herstellerfirma verifizieren.). Ohne Geldverkehrsrechnung kann man natürlich all dieses Geld als auf ein Auslandskonto verschoben ansetzen, vorausgesetzt diese Rechts- und Wahrheitsbeugung findet durch korrupte Finanzrichter, korrupte Richter des Bundesfinanzhofes und des BVerfG bereitwilligste Unterstützung und Beihilfe. Gegen dieses Lügengebäude des Beamten Roesle zwingt man dann den Beschuldigten zur Klage vor dem FG. Dieses erhebt nicht einen einzigen vom Kläger beantragten Beweis, weil es genau weiss, dass dann das Lügengebäude der Steuerfahndung in sich zusammenbrechen würde. Vorgelegte Entlastungsbeweise werden ignoriert. BFH und BVerfG leisten all dem Betrug Beihilfe.
In der BRD erging die Anweisung, möglichst die Kommunikation auf e-mails umzustellen. Das bringt viel Gutes mit sich. Für die ungeheuerlichen Aussagen und Anweisungen liegen nun Beweise vor, die natürlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und auch für Strafanzeigen verwendet werden können. Allerdings gibt es zeitliche Verzögerungen, da dies Schriftstücke erst an einen gesicherten Ort verbracht und dort von uns eingesehen werden müssen.
Eines ist jedoch bemerkenswert und für einen Schurkenstaat charakteristisch: Nirgends liest oder hört man Betroffenheit oder gar Bedauern über das unschuldigen Bürgern zugefügte Unrecht. Irgendwoher muss das Geld ja kommen, das diese Regierung ihren Bürgern, die bis 67 arbeiten müssen, abnimmt, um es den EU-Bürgern zu geben, die sich schon mit 62 einen schönen Lenz machen.
Die BVerfG-Richter, Sommer, Broß und Osterloh, hatten bereits am 24.03.2000 die Verfassungsbeschwerden vom 03.01. 2000, Az. 2 BvR 12/00 (Vers.an Eides Statt Seite 25), die Richterablehnung der korrupten FG-Richter und den Antrag auf Vollstreckungsschutz, der von den korrupten BFH-Richtern, Prof. Dr. Wassermeyer, Prof. Dr. Kanzler, Dr. Kempermann, abgewiesenworden war, nicht zur Entscheidung angenommen.
Auch die korrupten FG-Richtern, die später genannt werden, haben wie die BVerfG-Richter, Sommer, Broß und Osterloh, und die BFH-Richter, Wassermeyer, Kanzler und Kempermann, das Menschenrecht auf Unschuldsvermutung verletzt und sich mindestens der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht.
07.08.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
Soeben, 11:30 Uhr bis 11:55, hat ein Gespräch stattgefunden zwischen Justiz und Politik, in welchem die Justiz versucht hat, die Politik dahingehend zu bewegen, ihre Fehlurteile durch Interpretationen des Rechtsausschusses für richtig erklären zu lassen. Zwar wies die Justiz darauf hin, dass natürlich die Entscheidung des BFH völlig falsch sei und die höchstrichterliche Entscheidung des EGMR beugt, allerdings befürchte man Strafanzeigen von verschiedenen Seiten gegen die Richter. Der Politiker zog sich mit dem Hinweis aus der Affäre, Richter seien völlig unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Eine Beugung der Gesetze könne nicht dadurch geheilt werden, dass die Politik die Verantwortung für die völlige Verfälschung und Verdrehung des EGMR-Urteils durch den BFH übernehme.
Der geneigte Leser dieser Website wird darauf hingewiesen, dass Beschlagnahmen und Sicherungsmassnahmen nach Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen gemäss § 208 I AO bis zum Ergehen des Strafurteil sich ausschliesslich nach den Gesetzesvorschriften des § 111 ff StPO zu richten haben. Die Beugung dieser Gesetzesvorschriften durch die Finanzbehörde Stuttgart unter seinem Leiter, Dr. Schober, dient ausschliesslich dem Ergaunern von Bonuszahlungen aus angeblich hinterzogenen Steuern vor Ergehen des Strafurteils.
05.08.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
Gestern fand wieder eine Besprechung statt. Der Inhalt betraf die Erkenntnis, dass die vom FG Stuttgart und BFH gefällten Entscheidungen absolut rechtsfehlerhaft sind, aber von der Politik gefordert wurden. Als Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Berufung der Richter an die Bundesgerichte, vor allem BFH und Bundesverwaltungsgericht deren Bereitschaft erfordert, von der Politik gewünschte Urteile zu fällen. Gewissermassen als "Schläfer" (wörtliche Bezeichnung) setzen sich diese Richter über alle Menschen- und Verfassungsrechte und alle Gesetze hinweg, wenn diese Richter von der Politik aktiviert werden.
Dies erklärt natürlich, warum Staatsanwälte wie Milionis und Kollegen es nicht wagen, diesen korrupten Richtern Grenzen zu setzen. Längst ist die BRD unter einer FDP-Bundesjustizministerin zu einem Schurkenstaat verkommen. OLG-Richter leisten betrügerischer Beweisfälschung seitens der Steuerfahndung Beihilfe und Strafvereitelung im Amt. Der FG-Richter Remmele stiftet Urkundenbeamte zum Betrug und Beweisunterschlagung an und das BVerfG leistet Beihilfe. LG-Richter verurteilen zu unbedingter Haft aufgrund betrügerischer Anklage. BGH und BVerfG leisten Beihilfe. Der Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle hält einen Unschuldsbeweis, der ihm zugeschickt wurde, unter Verschluss, anstatt dem zu Unrecht Verurteilten zu seiner Würde, Art.1 GG, und zu seiner Rehabilitation zu verhelfen.
Sobald der EGMR sich endgültig weigert, den Namen des Berichterstatters und eine vom zuständigen Richter unterschriebene Ausfertigung des Unzulässigkeitsbeschlusses der Klage Nr. 25299/12 zuzustellen, werden unverzüglich die Menschen- und Verfassungsrechtsverletzungen, sowie die Rechtsbeugungen namentlich genannter Richter veröffentlicht. Die Verbrechen der Richter im FG, BFH und BVerfG, die Verfogung Unschuldiger und Aussageerpressungen, jeweils mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht und damit Verbrechen, werden in allen Einzelheiten veröffentlicht und Strafanzeigen eingereicht.
03.08.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
Am 02.08.2012 ca.19 - 21 Uhr bemühte sich abermals ein Rechtslehrer in der BRD völlig verstockten und unbelehrbaren Juristen Grundsätze eines Rechtsstaates zu vermittelm, die unter dem langjährigen Regiment einer FDP/CDU-Regierung (Merkel, Oettinger, Mapus, Leutheusser-Schnarrenberger, Ulrich Goll u.v.a.) systematisch abgeschafft wurden.
1. In einem Rechtsstaat wird niemals im Verwaltungsweg eine Schuldfeststellung getroffen. Verstoss gegen Artikel 6 I EMRK, das Recht auf den gesetzlichen Richter.
2. Es ist absolut undenkbar, dass in einem Rechtsstaat ein Beschuldigter gegen diese Schuldfeststellung von Verwaltungsbeamten klagen muss. Das bedeutet, ein Beschuldigter muss seine Unschuld beweisen. Verstoss gegen Artikel 6 II EMRK, das Recht auf Unschuldsvermutung.
3. Jeder Schuldfeststellung muss eine Anklage vorausgehen. Es gab keine Anklage. Verstoss gegen Artikel 6 I EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren.
4. Jede Schuldfeststellung muss in einem öffentlichen Gerichtsverfahren erfolgen und nicht in einem undurchsichtigen, geheimen Verwaltungsverfahren, indem der Beschuldigte dem Druck und Zwang der Verwaltungsbeamten hilflos ausgesetzt ist. Verstoss gegen Artikel 6 I, das Recht auf Öffentlichkeit.
5. In einem Rechtsstaat sichern die Verwaltungsbeamte bis zum Ergehen eines Urteils durch ein Strafgericht vermutete Steueransprüche, dürfen sich aber niemals selbst Titel zur Vollstreckung nur vermuteter Steueransprüche verschaffen vor Strafurteil. Verstoss gegen Artikel 6 II EMRK, das Recht auf Unschuldsvermutung.
6. Bürger durch Vollstreckungen angeblich hinterzogener Steuern vor Strafurteil zu Klagen dagegen zu zwingen, ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar.Verstoss gegen Artikel 6 EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren.
Hoffnungslos scheint es, in der BRD den verantwortlichen Juristen den Unterschied zwischen einem öffentlich-rechtlichen Abgabeverfahren und einem zivilen Besteuerungsverfahren zu vermitteln.
Eingehend wurde vom Rechtslehrer dargelegt, dass es in einem öffentlich-rechtlichen Abgabeverfahren um die Festsetzung von "Abgaben" geht. Diese Abgaben sind völlig unabhängig von der Person, die sie zu erbringen hat und ermessensfrei. Wassergebühren, KFZ-Steuer, Zölle, Mehrwertsteuer werden völlig unabhängig von der Person erhoben. Diese Abgaben sind reine Sach- und Substanzsteuern und unterliegen daher nicht der EMRK.
Die in der EMRK garantierten Rechte sind ausnahmslos an eine Person gebunden. Die Erhebung von Einkommensteuern sind personenbezogen und keine Sach- oder Substanzsteuer und damit nicht Teil eines öffentlich-rechtlichen Abgabeverfahrens, sondern eines Zivilverfahrens, das der EMRK unterliegt.
Einkommensteuern und Vermögensteuern unterliegen einem Gestaltungs- und Ermessensspielraum, die von der jeweiligen Person und ihren Lebensumständen abhängen (z.B. ledig oder 10 Kinder). Die ausdrückliche Verweigerung der Menschenrechte auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, wie vom FG Stuttgart praktiziert, sind nichts weniger als rechtsstaatlich.
28.07.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
Hurra! Hurra! Es ist offenbar gelungen in der BRD einen Rechtslehrer aufzutreiben, der es wagt, der bei Richtern herrschenden Meinung, "Menschenrechte sind Luxus", entgegenzutreten. Die Gerichtshöfe sind vollgestopft mit Richtern, die sich mit Professorentiteln schmücken, die vermutlich beim Bingospiel gewonnen wurden. Dieses kostbare Exemplar eines Professors, das gestern ab 19 Uhr versucht hat, den Finanzrichtern Nachhilfe über den Stoff des ersten Semesters eines Jurastudiums zu erteilen, sollte man in Gold aufwiegen. Vermutlich vergeblich mühte er sich ab, die vom Finanzgericht Stuttgart und dem BFH vertretene juristische Ungeheuerlichkeit ad absurdum zu führen, dass Finanzbeamte oder Finanzrichter das subjektive und objektive Tatbestandsmerkmal einer Steuerstraftat feststellen.
1. Vermutlich vergeblich war er bemüht, völlig verstockte Finanzrichter darauf hinzuweisen, dass eine Klage gegen Menschenrechtsverletzungen immer und grundsätzlich zulässig und von allgemeinem Interesse ist. Die Unzulässigkeitsbeschlüsse des FG, Prof Wilke, Karl und Tiez, BFH und BVerfG, Kirchhof, Eichberger und Masing, waren rechtsfehlerhaft und wurden nur erlassen, um Menschenrechte zu missachten. Die Richter haben rechtsfehlerhaft entschieden.
In der BRD gilt: Je begründeter eine Klage ist, desto unzulässiger wird sie. Eine Unzulässigkeitsentscheidung ergeht regelmässig dann, wenn das Telefon in den Gerichten nicht mehr still steht, weil Politiker die Richter mit Beförderungszusagen locken oder mit Versetzungsankündigung bedrohen, falls sie Recht und Gesetz nicht zum Nutzen der BRD und zum Schaden des Klägers beugen.
Aufgrund des grossen Interesses weisen wir darauf hin, dass wir mit einem Medienkonzern in Verhandlungen stehen, der sich die alleinigen Vermarktunsrechte an der Menschenrechtsklage, den Anfragen an den Bundesfinanzminister mit seinen wahrlich horriblen Antworten und den Täuschungsmanövern im EGMR sichern möchte. Die Nähe zu der Bundestagswahl steht da im Vordergrund. Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen sind, wird die Klage zum EGMR entweder an dieser Stelle oder in den Medien vollständig veröffentlicht. Genaueres wird nach Vertragsabschluss hier bekannt gegeben. Der Zugriff Interessierter auf das vollständige Dokument wird gesichert.
Die rege Anteilnahme Betroffener veranlasst uns, weitere Gesichtspunkte von allgemeinem Interesse aus den gestrigen rechtskonformen Darlegungen des Professors hier anzuführen.
2. Die Ausführungen der BFH-Richter, Viskorf Pahlke und Herlinghaus, im Verfahren II B 144/10 seien grundlegend rechtsfehlerhaft, weil die (betrügerische) Auslegung des EGMR-Urteils nicht eine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit sei. Damit war der Unzulässigkeitbeschluss ein weiteres Mal rechtsfehlerhaft.
3. Die Frage, ob die Ermittlungen der Steuerfahndung, wie hier wegen eingetretener Verjährung der Festsetzungfrist, nur als Teil des Strafverfahrens zu gelten haben, oder sie auch Teil eines Besteuerungsverfahrens seien, sei wiederum nicht eine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit. Ein drittes Mal haben die BFH-Richter rechtsfehlerhaft entschieden, und die BVerfG-Richter haben diesen Menschenrechtsverletzungen aus Artikel 6 I und II EMRK Beihilfe geleistet.
4. Soweit die Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit von ihr mit dem Vorliegen eines Steuerbescheides begründet wird, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass es sich um ein Besteuerungsverfahren handelt.
5. FG, BFH und BVerfG hätten die Nichtigkeit der Vermögensteuerbescheide feststellen müssen, weil kein Strafurteil vorlag. Die Übernahme ungeprüfter Beschuldigungen in ein Besteuerungsverfahren durch die Finanzbehörde ist rechtsfehlerhaft. Es springt ins Auge, dass damit von den Beamten und allen Richtern das Menschenrecht auf Unschuldsvermutung verletzt wurde. Zum 5. Mal haben die Richter rechtsfehlerhaft entschieden
6. Der Professor hat den Richtern ins Stammbuch geschrieben, "die Ergebnisse einer Fahndungsprüfung sind keine neuen Tatsachen i. S. des § 173 AO" und berechtigen nicht zur Übernahme in die Steuerbescheide bevor das Strafurteil vorliegt. Eine Betriebsprüfung und nicht eine Steuerfahndungsprüfung nach § 208 Abs. 1 AO mündet in ein Besteuerungsverfahren.
Unsere Meinung: Sechs gravierende Rechtsfehler der Richter in einem einzigen Unzulässigkeitsbeschluss haben zu intolerablen Verletzungen der Menschen- und Verfassungsrechte geführt. Solche Richter haben in der Justiz nichts zu suchen. Früher hat man solche Rechtsbrecher geteert und gefedert.
26.07.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
Ob aufgrund von Anfragen bei der BRD seitens von uns angeschriebener Medienvertreter oder Rechtsanwälten, um 10:00 Uhr fand in der BRD eine Unterredung statt zur Rettung der korrupten BFH Richter Viskorf, Dr. Pahlke und Dr. Herlinghaus. Die angedachten Rettungsaktionen mündeten nicht ein einziges Mal in die Erkenntnis der Notwendigkeit, derartig kriminelle Entscheidungen aufzuheben, sondern gipfelten vielmehr in Überlegungen wie man diese 'Website ausschalten könnte. Mehrere angesprochene Juristen hatten offenbar ein Klageverfahren gegen diese Website für aussichtslos erklärt, da vollständige, unveränderte Schriftsätze veröffentlicht sind. Die Vorschläge, die Namen der dafür Verantwortlichen werden noch genannt werden, gipfelten in der Idee diese Website mit Viren anzugreifen oder den Webhoster zu erwerben.
Um 11:00 Uhr senkte sich der heilige Geist offensichtlich auf die verbohrten und korrupten Personen eines anderen Gespräches hernieder. Erstmals seit Jahren dämmerte es diesen Personen, dass Finanzbeamte, als Teil der Exekutive, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt berechtigt sind, "das subjektive und objektive Tatbestandsmerkmal einer Steuerhinterziehung nach der AO und FGO festzustellen". Oh möge dieser Geist bei all den Unwilligen Wunder wirken!
Aus dem EGMR traf eine Mitteilung ein, dass seit Jahren der EGMR auf Betreiben der BRD Menschenrechtsklagen deutscher Bürger rechtsunwirksam abweise. Unter schwerster Verletzung von Treu und Glauben geht an die Hilfesuchenden die Mitteilung, ihre Klage sei unzulässig. Arglistig würden sogar Richter des EGMR genannt, die niemals einen solchen Beschluss unterschrieben hätten. Obwohl die Verfahrensordung des EGMR ausdrücklich eine Begründung vorschreibt, hält es die deutsche Arbeitsgruppe für ausreichend, anstatt einer sachbezogenen Begründung, nur auf die Art. 34 und 35 EMRK hinzuweisen.
Natürlich wäre derartiges hinterhältiges Brauchtum der BRD rechtsunwirksam und hätte zur Folge, dass die Verfahren der betroffenen Beschwerdeführer beim EGMR nicht rechtswirksam beendet und weiter anhängig wären. Irgendeine Verjährung würde natürlich nicht zu laufen beginnen und die Beschwerdeführer könnten die Aufhebung wegen Nichtigkeit beantragen. Zur Ergänzung wird hier das letzte Schreiben zum EGMR vom 22.07.2012 angefügt Wie aus dem EGMR verlautete, hat sich bis zur Stunde kein Richter bereit erklärt, einen rechtswirksamen Unzulässigkeitsbeschluss auszufertigen. Die Klage zum EGMR wird zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls hier veröffentlicht.
22.07.2012: Neuestes aus Korruptistan vom Whistleblower
"Heute morgen hätte sich ab 8:00 Uhr eine offensichtlich rechtskundige Persönlichkeit lange bemüht der mangelnden Qualifikation und Verstocktheit auf Seiten der Verantwortlichen für die Verletzung von Recht und Gesetz abzuhelfen. Alle geduldigen Hinweise darauf, dass Steuerfestsetzungen nicht mit Hinweis auf § 173 AO wegen "neuer Tatsachen" geändert oder aufgehoben werden dürfen bloss weil korrupte und bonusgeile Steuerbeamte mit betrügerisch gefälschten, frei erfundenen Behauptungen oder Vollschätzungen Steuerstraftaten festgestellt haben wollen, werden so lange keine Wirkung entfalten, solange eine FDP-Bundesjustizministerin die Verantwortung für die Durchsetzung von Menschen- und Verfassungsrechten und die Beachtung von Recht und Gesetz trägt.
Der Ankauf von Banken CDs aus der Schweiz kann nicht glaubhaft von einer Steuerverwaltung als Akt der Steuergerechtigkeit verkauft werden, die Menschenrechte, wie den gesetzlichen Richter, die Unschuldsvermutung und das faire Verfahren in den Kübel tritt. Solange die Steuerbehörden durch Bonuszahlungen bis zur Hälfte an den begetriebenen Beträgen beteiligt werden, von denen sie behaupten, sie seien hinterzogen worden, wird es den Finanzbeamten nahezu verunmoglicht, redlich korrekt und gesetzestreu hinterzogene Steuern zu ermitteln.
Solange nicht existierende Auslandskonten in Millionenhöhe von den Finanzbehörden frei erfunden und besteuert werden dürfen, weil die Justiz nicht einschreiten will oder nicht einschreiten darf, will sie ihre Karrieremöglichkeiten nicht beschneiden, wird es keine Steuergerechtigkeit in der BRD geben. Wie in Baden-Württemberg vor den letzten Landtagswahlen ersticken die Bürger im Rechtssumpf von FDP und CDU.
07.01.2012: Neustes aus Korruptistan vom Whistleblower
"Heute Morgen hätte von 9 bis 11 Uhr eine Besprechung an höchster Stelle darüber stattgefunden, wie es zur fehlerhaften Rechtsauslegung des EGMR-Urteils vom 12.07.2001, Az. 44759/98 durch den BFH im Verfahren Az II B 144/10 gekommen wäre. Der BFH stütze sich auf Auslegungsvorschriften des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, also die Auffassung von Politikern, dessen Mitglied die regierende FDP-Bundesjustizministerin, Frau Sabine Leutheuser-Schnarrenberger war."
Artikel 97 GG garantiert allen Richtern die Unabhängigkeit. Der BFH wird dem EGMR erklären müssen, warum er sich am Nasenring der Politik zur Nichtanwendung und Verweigerung von Menschenrechten, wie das faire Verfahren, den gesetzlichen Richter und die Unschuldsvermutung (Artikel 6 EMRK) verführen lässt, anstatt von seiner Unabhängigkeit zum Wohle der Gerechtigkeit Gebrauch zu machen und jeweils einen Vorlagebeschluss zum BVerfG zu machen.
Wer entscheidet darüber, dass der BFH selbst dann einen Vorlagebeschluss verweigern muss, wenn er ausdrücklich beantragt war? Wie korrupt muss man sein, um in den BFH berufen zu werden ?
"Heute Morgen habe eine offensichtlich kompetente Persönlichkeit nach "2 Tagen und 2 Nächten" Einarbeitung eine rechtlich unangreifbare Stellungnahme abgegeben. Der entscheidende Punkte wären gewesen:
Eine ausdrückliche Dienstanweisung aus dem Bundesfinanzministerium, dass die strafrechtlichen Ermittlungen eines Steuerstrafverfahrens von den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft (§ 402 AO), Exekutivbeamte, in Steuerbescheide übernommen und diese angeblichen Nachsteuern vollstreckt werden müssen," auch ohne prozessordnungsgemässe (StPO) Überprüfung und Bestätigung durch das allein zuständige LG (§ 74 c GVG).
Diese Dienstanweisung ist eine bewusste Verletzung der Menschenrechte auf Unschuldsvermutung, faires Verfahren und den gesetzlichen Richter. Hohe Bonuszahlungen aus der Beitreibung angeblich hinterzogener Steuern an die Finanzbeamten ersticken jegliche Skrupel der Verwaltungsbeamten.
Interessierte und Betroffene können zum besseren Verständnis des in Folge hier Darzustellenden neben dem EGMR Urteil vom 12.07.2001 Az 44759/98 auch die Zustellungen dieser Dienstanweisungen beantragen. Die geänderte Gesetzeslage ermöglicht dies.
Das an dieser Stelle dargestellte Bemühen, die gravierenden Menschenrechtsverletzungen, Verfassungsrechtsmissachtungen und Gesetzes- und Rechtsbeugungen seitens der Justiz in der BRD zu beenden, ist bis zur Stunde nicht erfolgreich gewesen, sondern dringlicher als je.
Für das Interesse, die Ermutigungen, Unterstützungen und Hinweise, die wir im vergangenen Jahr erfahren haben, möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Gerne sind wir wieder auf Wunsch bereit, ein Treffen in der Schweiz mit kompetenten Fachleuten (u.a. wieder die zwei Professoren für Straf- und Finanzrecht, sowie Verfassungsrecht) zu arrangieren.
In der BRD findet das Beschleunigungsgebot gemäss der Menschenrechtscharta Art. 6 Abs. III EMRK für Strafsachen - nämlich eine Bearbeitung "innerhalb möglichst kurzer Frist" - keinerlei Berücksichtigung. Die am 16.12.2010 dem BFH eingereichte NZB wurde vom BFH schliesslich am 10. Juni 2011 beschieden. Der Text der vollständigen Entscheidung wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht. Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung des BFH wurde am 14.07.2011 beim BVerfG eingereicht. Obwohl es sich unstreitig und unwiderlegbar um ein Strafverfahren handelt, konnte das BVerfG die Frage der Annahme oder Nichtannahme der Beschwerde Az 1 BvR 2051/11 innerhalb von 6 Monaten noch immer nicht entscheiden.
Unerlässlich wäre eine Grundsatzentscheidung des BVerfG, wie an dieser Stelle noch genauestens dargelegt werden wird. Wie uns berichtet wurde, läuft die Politik dagegen Sturm. Auch wenn es zwischenzeitlich gelungen ist, den FDP Justizminister, Prof. Dr. Ulrich Goll, aus seinem Regierungsamt in Baden-Württemberg zu vertreiben, so ist die Regierung in Berlin noch immer mit einer FDP - Bundesjustizministerin belastet. Dies gibt der FDP Macht, Einfluss auf die Gerichtshöfe des Bundes auszuüben. Immerhin laufen die Berufungen der Richter an diese Gerichtshöfe über den Tisch der FDP-Justizministerin, Frau Sabine Leutheuser-Schnarrenberger. Die jüngste Berufung eines Vollblutpolitikers, ausgeschiedener Ministerpräsident des Saarlandes, Müller, mit nur vier Jahren Amtsrichtererfahrung in das BVerfG weckt Befürchtungen. Die Sichtweise eines Politikers ohne erkennbare Qualifikation zum Verfassungsrichter wird das BVerfG möglicher Weise nur um den Standpunkt bereichern: Der Staat braucht Geld, egal wie. Grundsätzlich sind Verfassungsbeschwerden abzuweisen, welche einen angeblich hinterzogenen Steueranspruch bestreiten, auch wenn es nicht den allerkleinsten Beweis und nicht einmal eine Anklage oder gar ein Strafurteil für eine Steuerstraftat gibt. Die Erfindungen und haltlosen Beschuldigungen eines durch hohe Bonuszahlungen korrumpierten Steuerfahndungsbeamten reichen für die Ausplünderung unschuldiger Bürger aus. Ein Politiker wird das Menschenrecht auf "Unschuldsvermutung" eher als ein zu vernachlässigendes Hindernis bei der Erhöhung der Steuereinnahmen sehen.
Um einer Grundsatzentscheidung des BVerfG nicht vorzugreifen, wurden bis heute weder die BFH-Entscheidung II B 144/10 noch die Verfassungsbeschwerde Az 1 BvR 2051/11 dagegen hier veröffentlicht. Nach dem 14.01.2012 werden an dieser Stelle sämtliche Verfassungsrechts- und Menschenrechtsverletzungen des FG und BFH im einzelnen und genauestens veröffentlicht. Der persönlich betroffene Leser wird zum besseren Verständnis der Verfassungsbeschwerde darauf hingewiesen, sich die vollständigen Urteile des EGMR Az 31827/96 vom 03.05.2001 und Az 44759/98 vom 12.07.2001 zu beschaffen und sorgfältigst durchzulesen. Die Interpretation des Urteils vom 12.07.2001 durch den BFH in seiner Entscheidung Az II B 144/10 verkehrt die Aussagen des EGMR in ihr genaues Gegenteil (Vizepräsident des BFH Richter Viskorf, Richter Dr. Pahlke, Dr. Herlinghaus). Dies kann wohl nur verstanden werden als ein vorsätzliches Täuschen der Rechtssuchenden durch den BFH. Der BFH geht wohl - leider nicht zu Unrecht - davon aus, dass kein Anwalt und kein Steuerberater dem BFH misstraut und sich der Mühe unterzieht, die Urteile des EGMR anzufordern und durchzulesen. Das Urteil des EGMR ist so eindeutig und so klar und unmissvertändlich, dass die greifbar fehlerhafte Auslegung durch den BFH nur als ein Akt von unentschuldbarer Willkür zu begreifen ist.
Was Sie hier erwartet, sind keine Horrorschilderungen mittelalterlicher Hexenprozesse, sondern Menschenrechtsverletzungen und Missachtung von Verfassungsrechten, sowie Beugung von Recht und Gesetz im Verantwortungsbereich eines Landesjustizministers der FDP, Prof Dr. Ulrich Goll, und einer Bundesjustizministerin der FDP in der BRD.
08.01.2011: Die Seuche der Korruption wütet in Deutschen Gerichten
Die Verweigerung der Beweiserhebung ist das Mittel der Wahl, mit welchem verbrecherische Richter nicht nur die Wahrheitspflicht, sondern auch Menschen- und Verfassungsrechte in der BRD ausser Kraft setzen. ... mehr
04.01.2011:Bundesfinanzhof versetzt dem Rechtsstaat den Todesstoss
Diese korrupten BFH-Richter Prof. Dr. Pezzer, Brandt und Dr. Ratschow haben damit die BRD in die Rechtswirklichkeit des Mittelalters zurückversetzt.... mehr
02.01.2011: Die grosse Verarsche geht weiter:
Am Arsch vorbei gehen dem VIII. Senat des Bundesfinanzhofs mit seinen korrupten Richtern Prof. Dr. Pezzer, Brandt und Dr. Ratschow die Wahrheit... mehr
31.12.2010: Die grosse Verarsche oder wie Ministerpräsident Mappus Stuttgart 21 finanziert
Ministerpräsident Mappus, sein Finanzminister Stächele und sein Justizminister Goll instrumentieren nicht nur den Petitionsausschuss, sondern den gesamten Landtag Baden-Württemberg, um jene Steuergelder auch betrügerisch zu generieren, die für die Finanzierung von Stuttgart 21...mehr
Voll zuzustimmen ist der Einschätzung des schweizer Bankiers, Dr. Konrad Hummler, vom 30.04.2008:
"Der deutsche Staat ist ein bürgerfeindliches, selbstzerstörerisches und in der letzten Konsequenz illegitimes Gebilde."
Der Schweiz ist an dieser Stelle ausdrücklich für den Schutz zu danken, den sie auch deutschen Personen wiedereinmal vor den gravierenden Menschenrechtsverletzungen in der BRD gewährt. Die uns auch als Deutsche mit schweizer Gastrecht empörenden Schmähungen deutscher Politiker gegen die Schweiz sind die Veranlassung, diese Website in der Schweiz bekanntzumachen. So kann sich jeder Schweizer ein eigenes Bild über die Menschenrechtsverletzungen in der BRD machen, die deutsche Bürger veranlassen, Zuflucht in der Schweiz zu suchen. Jeder deutsche Bürger, der das Gastrecht der Schweiz geniesst, erlebt im Gegensatz zur BRD, die Segnungen eines Rechtsstaates. In der nächsten Zeit werden folgende Rechtstatsachen hier eingehend und gesetzesgestütz veröffentlicht:
1. Rechtstatsache
Die Schweiz hat den Straftatbestand der Steuerhinterziehung wegen Unvereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und einem sie verpflichtenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EGMR) aufgegeben und keineswegs, um EU-Bürgern die Steuerhinterziehung zu erleichtern.
2. Rechtstatsache
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte tanzt nach der Pfeife der Kanzlerin der BRD, Dr. Angela Merkel. mehr
3. Rechtstatsache
Der Verzicht auf den Straftatbestand der Steuerhinterziehung - nicht des Steuerbetruges - generiert höhere Steuern als ein Strafverfahren und zerstört zudem keine beruflichen Existenzen. Allerding würde damit die Quelle hoher Bonuszahlungen an Finanzbeamte aus erfundenen Auslandskonten versiegen; vermutlich der wahre Grund, warum in der BRD hunderttausende gutsituierter Bürger mit Steuerstrafverfahren überzogen werden und anschliessend ihren Betrieb ins Ausland verlegen.
4. Rechtstatsache
"Steueroasen" sind Länder, in denen die Menschenrechte nicht der Bonusgier krimineller Finanzbeamten und den Sprüchen korrupter Gerichte geopfert werden. Das nennt man einen Rechtsstaat. Möge sich ihre Zahl vermehren und nicht abnehmen.
5. Rechtstatsache
Auch Schweizer mit Einnahmen in der BRD, die ihren dauerhaften Wohnsitz von Deutschland zurück in die Schweiz verlegen, müssen, laut deutscher Finanzrichterin Heike Niklaus, anschliessend in der Schweiz erwirtschaftetes Einkommen noch in voller Höhe auch in der BRD einkommenversteuern. Das nennt sich in der BRD "Progressionsvorbehalt" (Strafanzeige gegen die Finanzrichterin Heike Niklaus vom 25.03.2009).
Ziel dieser Website ist es weiter, die Bürger der Schweiz und der BRD darüber aufzuklären, mit welchen kriminellen Machenschaften in der BRD und speziell in Baden-Württemberg mit Hilfe der Bundesgerichte unschuldige Personen wirtschaftlich und sozial ruiniert werden, um das Steueraufkommen zu erhöhen und gierige Finanzbeamte mit Bonuszahlungen zu stopfen. Keinesfalls ist das Dargestellte als Rechtsbelehrung zu verstehen, sondern als Rechtsstandpunkt, der allerdings bis heute nicht widerlegt werden konnte.
Ein 13 jähriger Kampf gegen Rechts- und Gesetzesbeugung im Steuerstrafrecht eskalierte schliesslich zu einem "bestellten" Schandurteil des Landgerichtes Stuttgart, das vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. (Siehe unten Strafanzeigen gegen die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31.12.2008).
Gestützt auf Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz der BRD wird hiermit das Widerstandsrecht in Anspruch genommen. Andere Abhilfe gegen dieses Unrecht war nicht möglich.
In allernächster Zeit werden weitere horrible Entscheidungen der Gerichte, BGH, BFH, OLG, FG, LG, AG und rechtswidrige Massnahmen der Exekutivbehörden, Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, Finanzbehörden, ins Netz gestellt. Es soll der Eindruck vermieden werden, es würden Richter, Staatsanwälte und Finanzbeamte unter Generalverdacht gestellt, darum werden jeweils die Namen der Verantwortlichen veröffentlicht.
Chronologische Auflistung und Zusammenstellung der ergriffenen Massnahmen zur Abwehr der Rechtsverletzungen.
Wir bedanken uns ausdrücklich für das rege Interesse und die Anregungen zu unserer Website. Wunschgemäss werden wir unseren Standpunkt zu den einzelnen Rechtstatsachen darlegen.
Aktualisierung vom 01.06.2013
Neuer Betrugsfall des Finanzgerichtes Stuttgart (Straftat gemäss § 339 StGB)
Aktualisierung vom 23.05.2013
Vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen hat die Finanzbehörde kein Akteneinsichtsrecht
Die „sonst zuständige Finanzbehörde“ (Erhebungs- und Vollstreckungsabteilung) verliert nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens die Befugnis, angeblich hinterzogene Steuern zu erheben, für angeblich hinterzogene Steuern rechtsverbindliche Steuerbescheide zu erlassen und zu vollstrecken, bevor in einem rechtsstaatlichen, prozessordnungsgemäßen Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet, dem Täter Tat und Schuld nachgewiesen wurden.
Aktualisierung vom 22.05.2013
02.05.2013 Verwaltungsakt des Herrn Vogt
18.05.2013 Einspruch gegen den Verwaltungsakt des Herrn Vogt
Aktualisierung vom 21.05.2013
12.05.2013 Strafanzeige gegen Frau ORR Maas
Aktualisierung vom 12.05.2013
29.04.2013 Stellungnahme gegen den Prozessbetrug von Frau ORR Maas
Aktualisierung vom 19.07.2012
16.12.2010 Begründung der NZB II B 144/10 wegen erfundenem Vermögen
13.01.2011 Stellungnahme der Beklagten Finanzbehörde
25.01.2011 Stellungnahme des Steuerberaters
19.06.2011 Beschluss Bundesfinanzhof Der Bundesfinanzhof legt den Art. 6 EMRK greifbar gesetzeswidrig aus das heisst er entscheidet willkürlich. Dazu verkehrt er ein Urteil des EGMR in sein Gegenteil.
14.07.2011 Verfassungsbeschwerde
26.01.2012 Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes
Aktualisierung vom 06.03.2011
10.02.2011 Rügenschrift gemäss § 133a FGO Die Steuern, des von einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes erwirtschafteten Gewinnes, dürfen willkürlich dem Gesellschafter alleine aufgebürdet werden, von dem am meisten zu holen ist.
06.03.2011 Schreiben wegen Versteigerung Die kriminellen FG-Richter Remmele, Dr. Muhler und Busch bürden willkürlich dem Kläger die Vollstreckung von Einkommensteuern eines anderen Steuerpflichtigen auf.
Aktualisierung vom 08.01.2011
Aktualisierung vom 04.01.2011
12.07.2010 Begründung der NZB VIII B 72/10 wegen erfundener Kapitalerträge
Aktualisierung vom 02.01.2011
02.01.2011: Die grosse Verarsche geht weiter:
Am Arsch vorbei gehen dem VIII. Senat des Bundesfinanzhofs mit seinen korrupten Richtern Prof. Dr. Pezzer, Brandt und Dr. Ratschow die Wahrheit... mehr
Aktualisierung vom 31.12.2010
31.12.2010: Die grosse Verarsche oder wie Ministerpräsident Mappus Stuttgart 21 finanziert
Ministerpräsident Mappus, sein Finanzminister Stächele und sein Justizminister Goll instrumentieren nicht nur den Petitionsausschuss, sondern den gesamten Landtag Baden-Württemberg, um jene Steuergelder auch betrügerisch zu generieren, die für die Finanzierung von Stuttgart 21...mehr
Aktualisierung vom 16.12.2010
16.12.2010 Begründung der NZB II B 144/10 wegen erfundenem Vermögen
Aktualisierung vom 16.10.2010
Aktualisierung vom 20.09.2010
27.06.2008 Strafanzeige gegen Steuerfahndungsbeamten
06.05.2010 NZB Besteuerung erfundener Kapitalerträge bei Devisenausländern
Aktualisierung vom 25.07.2010
12.07.2010 Begründung der NZB VIII B 72/10 wegen erfundener Kapitalerträge
24.07.2010 Schreiben an den Justizminister Ulrich Goll
Aktualisierung vom 22.07.2010
13.07.2010 Nochmalige Mahnung wegen Zustellung der Besteuerungsgrundlagen
Kommentar: Baden-Württemberg auf dem Wege zum Schurkenstaat
Aktualisierung vom 06.07.2010
06.05.2010 NZB Besteuerung erfundener Kapitalerträge bei Devisenausländern
Aktualisierung vom 25.06.2010
Aktualisierung vom 31.05.2010
06.05.2010 Begründung NZB Besteuerung erfundener Kapitalerträge bei Devisenausländern
Aktualisierung vom 30.05.2010
Auf Wunsch Betroffener wird ab heute diese Website wieder regelmässig aktualisiert. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den Darstellungen nicht um eine Rechtsberatung im juristischen Sinne handelt. Die Darstellungen zu den Rechtstatsachen sind sorgfältigst erarbeitet und konnten weder von der Verwaltung noch von den Gerichten in zahllosen Entscheidungen widerlegt werden. Die höchste Auszeichnung verdient sich eine Rechtsdarlegung in der BRD nicht etwa mit einer Bestätigung durch Richter - darauf dürfen Sie niemals hoffen, wenn diese Bestätigung irgendwelche Geldansprüche gegen den Staat auslösen würde - sondern mit einer Unzulässigkeitsentscheidung oder einem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Ist Ihr Rechtsstandpunkt unwiderlegbar, bekommen Sie nicht etwa Recht, sondern Ihre Klage wird für unzulässig erklärt. Welche Auswüchse diese Korruption mit Unterstützung der Bundesgerichte bereits angenommen hat, wurde hier anhand des § 294 ZPO dargelegt, welchen der vierte Senat des Finanzgerichtes (FG) Stuttgart in seiner Besetzung mit den Richtern Freund, Guhl und Merz greifbar gesetzeswidrig ausgelegt hat.
Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (NZB) gegen diese Rechtsbeugung der Richter Freund, Guhl und Merz beschied der achte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) am 12.12.2006 Az VIII B 28/06 mit der Richterin Ruban und Prof. Dr. Jachmann sowie dem Richter Moritz wörtlich:
"Die Beschwerde ist unzulässig, Gemäss § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz 1. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) sieht der Senat von einer Begründung ab."
Dies ist der ungekürzte vollständige Text des Beschlusses des BFH. Anstatt die Rechtsbeugung des Finanzgerichtes Stuttgart ausser Kraft zu setzen, flüchten sich die BFH-Richter in einen Unzulässigkeitsbeschluss. Die NZB des Klägers hatte 12 Seiten und zusätzlich umfangreiche Beweisanlagen. In der BRD gilt, je begründeter die Klage gegen den Staat und seine Vertreter, desto unzulässiger wird sie.
In den nächsten Tagen werden zwei umfängliche NZB hier vollständig veröffentlicht, welche ebenfalls beim achten Senat des BFH seit kurzem anhängig sind. Die Rechtsverstösse derselben FG-Richter, Guhl, Freund und Merz sind so horribel, dass die BFH-Richter zum Schutze der FG-Richter, aus Corp-Geist und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen der Kläger, möglicherweise wieder gegen geltendes Recht und Gesetz verstossen.
Der BFH hat darüber zu entscheiden, ob von der Finanzbehörde erfundene Kapitalerträge mit dem Hinweis auf "Steufaermittlungen" der Besteuerung unterworfen werden dürfen, obwohl die Kläger eine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl die Kläger an Eides Statt versichert haben, keine erklärungspflichtigen Kapitalerträge vereinnahmt zu haben. Entgegen der Gesetzeslage wurden die angeblichen Ermittlungen der Steufa den Klägern nicht zugänglich gemacht. Die der Besteuerung unterworfenen Kapitalerträge beider Kläger sind von den Finanzbehörden Stuttgart frei erfunden. Die Aktenzeichen der Nichtzulassungsbeschwerden beim BFH lauten VIII B 52/10 und VIII B 72/10.
Rechtstatsachen zum Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung
In den nächsten Tagen folgt:
Aktualisierung vom 20.09.2009
Aktualisiertung vom 17.09.2009
Aktualisierung vom 05.09.2009:
Aktualisierung vom 30.08.2009
Wie Baden-Württemberg zum Mafia-Staat verkommt
Aktualisierung vom 09.08.2009
Landtag Baden-Württemberg schützt Betrüger im Staatsdienst
Aktualisierung vom 02.08.2009
Aktualisierung vom 01.08.2009
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart schützt kurrupte Kollegen:
Aktualisierung vom 19.07.2009
17.07.2009 Strafanzeige gegen Staatsanwalt Milionis wegen Strafvereitelung
Aktualisierung vom 11.07.2009
Es hat sich gezeigt, dass die sechsstellige Einnahmenerhöhung der Steuerfahndungsbeamten Rapp, Maas und Korny manipuliert wurde durch Doppelerfassung von Honorarzahlungen und frei erfundene Einnahmen ohne jegliche Buchungsgrundlage.
Fall Heike Niklaus:
08.07.2009 Staatsanwaltschaft Freiburg gibt Ermittlungsverfahren an Staatsanwaltschaft Stuttgart
05.07.2009 Rundmail an alle Landtagsabgeordneten von Baden-Württemberg
"Jene Landtagsabgeordneten, welche dieser Rechtsverweigerung durch Abweisung der Petition nicht zugestimmt haben, werden in den kommenden Veröffentlichungen ausdrücklich Anerkennung finden."
Verfasungsbeschwerde wegen Missachtung von Bundesrecht:
29.06.2009 Bundesverfassungsgericht vergibt Aktenzeichen
Aktualisierung vom 26.05.2009
Der Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg verfasst am 19.03.2009 eine Beschlussempfehlung. Am 25.03.2009 folgt der Landtag der Beschlussempfehlung. Der Landtag setzt das Bundesgesetz § 171 StPO ausser Kraft. Da die Staatsanwaltschaft Stuttgart trotz nochmaliger Aufforderung keine Einstellungsverfügung zugestellt hat, wurde Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Aktualisierung vom 25.05.2009
25.05.2009 Strafanzeige gegen Finanzrichter wegen Beugung von § 294 ZPO
Aktualisierung vom 23.05.2009
Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gibt der Strafanzeige gegen die BGH-Richter keine Folge: 22.04.2009 Einstellungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen
Die Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. stellt die Strafanzeige gegen die Finanzrichterin Heike Niklaus mit einer Verfügung ein. Diese Verfügung ist nichtig:
Bis heute wird kein Aktenzeichen und keine Einstellungsverfügung über die Strafanzeige gegen die Steuerfahndung zugestellt. Da die Staatsanwaltschaft das Bundesgesetz § 171 StPO missachtet, wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt:
Aktualisierung vom 19.04.2009
Wegen der Verleumdungsklage gegen die Finanzrichterin Frau Heike Niklaus wird Verfassungsbeschwerde eingelegt und das Bundesverfassungsgericht vergibt das Aktenzeichen
23.03.2009 Verfassungsbeschwerde
14.04.2009 Aktenzeichen beim BVerfG
Aktualisierung vom 13.04.2009
03.11.2007 Strafanzeige gegen Finanzrichter wegen Beugung der Verjährungsvorschriften
Aktualisierung vom 02.04.2009
Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Leipzig ins der Sache "Strafanzeige gegen BGH" mit Kommentar:
Aktualisierung vom 28.03.2009
Aktualisierung vom 26.03.2009
06.03.2009 Beschluss des Landgerichtes
23.03.2009 Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des LG
Aktualisierung vom 01.03.2009
19.04.2007: Verleumdungsklage gegen Richterin Heike Niklaus
Karrieresprung von der Finanzbeamtin zur Finanzrichterin durch Lug und Betrug.
Aktualisierung vom 22.02.2009
16.02.2009: Beweisunterdrückung durch BGH
20.02.2009: BGH schickt Unschuldigen ins Gefängnis
Aktualisierung vom 08.02.2009
08.02.2009 Anforderung des Aktenzeichens der Strafanzeige gegen Herrn Dr. Schober
31.12.2008 Strafanzeige gegen den BGH
14.01.2009 Einstellungsverfügung der Strafanzeige gegen den BGH
05.02.2009 Beschwerde gegen die Einstellungsverügung der Strafanzeige gegen den BGH
02.02.2009 Antwort des Herrn Döpper auf das Schreiben vom 01.02.2009
Aktualisierung vom 01.02.2009
Aktualisierung vom 17.01.2009
03.11.2007 Strafanzeige gegen Finanzrichter wegen Bestätigung erfundener Kapitalerträge
Aktualisierung vom 15.01.2009
03.11.2007 Strafanzeige gegen Finanzrichter des 4. Senats wegen Beugung der Gesetze
Aktualisierung vom 11.01.2009
11.08.2004 Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Frau Jarke und ihre Hilfsbeamten
Aktualisierung vom 04.01.2009
04.01.2009 Ergänzung der Strafanzeige gegen Herrn Dr. Schober
Aktualisierung vom 02.01.2009