Aktualisiert am 21.12.2008

Ankündigung:

Die Festtage werden abgewartet, sofort danach wird Strafanzeige gegen den BGH und die Staatsanwälte eingereicht und veröffentlicht.

Rechtstatsachen bei Nichtabgabe einer Steuererklärung. Rechtsfehlerhafte Entscheidung des LG.

Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ist das Finanzgericht befugt, den Straftatbestand der Steuerhinterziehung festzustellen. Die Rechtstatsachen werden veröffentlicht.

Es beugt geltendes Recht, den Beschuldigten wegen derselben Sachverhalte, die denselben Veranlagungszeitraum betreffen, gleichzeitig vor ein ordentliches und ein Finanzgericht zu zwingen, um den Beschuldigten, zum Beweis seiner Unschuld und Vorlage von Unterlagen vor dem Finanzgericht zu zwingen. Die Rechtstatsachen werden veröffentlicht.

Rechtsbeugung des FG Stuttgart wegen Verweigerung der Beweiserhebung, Art. 103 Grundgesetz.

Ergaunern beschlagnahmter Sachwerte durch Finanzamt Stuttgart IV.

Es wird darauf hingewiesen, dass die dargelegten Rechtsstandpunkte nicht ein einziges Mal von den Gerichten widerlegt werden konnten. Nichtannahmebeschlüsse und Unzulässigkeitsentscheidungen sind die üblichen Antworten der Bundesgerichte auf die vielfältigen Rechtsbeugungen der ersten Instanz.

Aktualisiert am 25.11.2008

Mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 05.11.2008 hat dieser mitgeteilt, die "Vollversammlung des Landtags von Baden-Württemberg" wird über die am 02.11.2008 eingereichte Petition entscheiden.

Mit Schreiben vom 25.11.2008 wurden alle Abgeordneten des Landtags Baden-Württemberg mit einem Schreiben und über den Sachverhalt und die einschlägigen Rechtsvorschriften informiert.

Gegenstand der Petition ist das Fehlurteil des Landgerichts vom 03.12.2003 gegen einen Unschuldigen. Der FDP-Justizminister, Prof. Dr. Ulrich Goll, verweigert nicht nur mit der Deutschen Verfassung garantierte Grundrechte, sondern verhindert alle Ermittlungen gegen die verantwortlichen Ermittlungsbeamte und Richter. Ohne Verurteilung der Straftäter im Amt erfolgt keine Aufhebung des Urteils und ohne Aufhebung des Urteils kein Schadensersatz (Schreiben der Staatsanwaltschaft). Darum wird mit allen Mitteln ein Ermittlungsverfahren gegen die Straftäter im Amt seit 2004, ungeachtet der ca. 30 vorgelegten Unschuldsbeweise, von der Justiz hintertrieben.

Zur Verfolgung der zwei angefügten Strafanzeigen, Gegenstand der Petition, hat der der FDP zugehörige Justizminister Prof. Dr. Goll - ungeachtet der Gesetzeslage, §§ 146 und 147 GVG - seine Einwilligung verweigert. Wegen der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften kann auf diesem kalten Weg jede Rechts- und Gesetzesverletzung von der Steuerverwaltung, Staatsanwaltschaft und den Gerichten begangen werden, ohne sich je für die Verfolgung und das Ausplündern Unschuldiger strafrechtlich verantworten zu müssen. Ohne entsprechende Zusicherungen gegenüber den Straftätern im Amt seitens der Politik lässt sich das Ausmass der in Baden-Württemberg unter der Verantwortung des FDP-Justizministers betriebenen Beugung von Recht und Gesetz zur Erhöhung des Steueraufkommens nicht vorstellen. Hat hier mal wieder ein Politiker sein grosses "Indianerehrenwort" gegeben?

Der FDP-Justizminister kann die ihm durch Anlage 6 erteilte Rechtsbelehrung nicht widerlegen und verweigert daher das Grundrecht gemäss Artikel 17 GG auf Petition. Dass speziell in einer Regierung mit FDP-Beteiligung jede Hemmung gefallen ist, sogar Menschenrechte zu verletzen, mag sich mit der Zitterpartie der FDP bei jeder Wahl erklären, die 5 % Wahlklausel zu überwinden. Dem Wähler stellt sich die FDP als eherner Verfechter von Steuersenkungen dar, dem potentiellen Koalitionspartner als eine Partei, die durch skrupellose Rechtsverweigerung das Steueraufkommen insgeheim beträchtlich erhöht. Welcher mögliche Koalitionspartner kann schon dieser Verlockung widerstehen, zumal das in einer Koalition mit der CDU in Baden-Württemberg seit Jahren funktioniert. Da der Rechtsabbau über das von der FDP besetzte Justizministerium läuft und nicht in erster Linie über das Finanzministerium, durchschauen nur die allerwenigsten Steuerberater diesen Rechtsbeugungsmechanismus.

Den Anwälten eröffnet sich wegen Beugung des § 17 Abs. 1 GVG seitens der Finanzbehörde die Möglichkeit, dieselben Sachverhalte einmal im Steuerrecht und gleichzeitig ein zweites Mal im Strafrecht zu liquidieren. Ein entschlossener Kampf gegen die Beugung des § 17 GVG und die daraus sich ergebenden Grundrechtsverletzungen ist von dieser Seite daher nicht zu erwarten, zumal der Streuerfahndung schon mit der Erwähnung ihres möglichen Besuches ein sehr wirksames Drohmittel gegen allzu aufmüpfige Rechtsanwälte und Steuerberater anhand gegeben ist (Beispiele gegeben).

Es sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EGMR) derzeit mehrere Klagen mit eigenen Aktenzeichen gegen die Verletzung von Menschenrechten im politischen Verantwortungsbereich des FDP-Justizministers anhängig. Unter dem FDP-Justizminister - einem Professor der Jurisprudenz - sind nicht einmal die vor dem EGMR bereits erstrittenen und von der BRD garantierten Grundrechte durchsetzbar, von den Verfassungsrechten auf Achtung und Schutz der Würde, Artikel 1 GG, Gleichheit vor dem Gesetz, Artikel 3 GG, und dem Petitionsrecht, Artikel 17 GG, ganz zu schweigen.

Nachdem der FDP-Justizminister Prof. Dr. Goll sogar das Grundrecht auf Petition gemäss Artikel 17 GG verweigert und die Petition nicht beschieden hat, wurde der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg angerufen. Der von CDU und FDP dominierte Petitionsausschuss teilte mit, er werde, wann auch immer, die Petition bearbeiten und dann der Vollversammlung des Landtages vorlegen.

Die Entscheidungsrichtung wurde in diesem Schreiben vorgegeben. Die Justiz unter einem FDP-Justizminister kann jederzeit Unschuldige verurteilen und ausplündern. Obwohl der unschuldig Verurteilte minutiös nachgewiesen hat, dass die Steuerfahnder Straftaten erfunden, vor Gericht als Zeugen falsch ausgesagt haben und das Landgericht Unschuldsbeweise unterdrückt hat, - alle Unschuldsbeweise waren Teil der Strafakten - falsch addiertes Zahlenmaterial verwendet und mit einer skandalösen Kampagne die Hauptentlastungszeugen ausgeschaltet hat, wird mitgeteilt, es könne gegen ein solches Schandurteil wegen der richterlichen Unabhängigkeit nichts unternommen werden. Dies erinnert an schlimme Zeiten in jüngster Vergangenheit, als Menschenrechte in Deutschland auch in die Beliebigkeit der Justiz gestellt waren. Mit einem Rechtsstaat hat dies nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Diese Website wird regelmässig erweitert. Es werden demnächst vorgestellt:

Strafanzeigen gegen die Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), die dieses Fehlurteil nicht aufgehoben haben.

Strafanzeige gegen den verantwortlichen Generalbundesanwalt Dr. Franke, der nicht einmal die perfide Verleumdung wegen Urkundenfälschung überprüft hat, mit der die beiden Hauptentlastungszeugen vom Landgericht ausgeschaltet worden waren.

Strafanzeige gegen die Staatsanwältin Jarke, welche die skandalöse Anklage vor dem Landgericht zu verantworten hat.

Die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EGMR) in Strassburg anhängigen Klagen gegen die Menschenrechtsverletzungen der Justiz und Steuerverwaltung unter einer von der FDP und CDU gebildeten Landesregierung.

Weiter werden im einzelnen die Straftaten der Amtsträger dargestellt, die zur Existenzvernichtung des unschuldig Verurteilten führten. Unter anderem das Erschleichen eines Eigentümergrundschuldbriefes mittels falscher eidesstattlicher Versicherung des Finanzbeamten Schmidt, Finanzamt Stuttgart IV, die Beschlagnahme und der Unter-der-Hand-Verkauf erheblicher Sachwerte durch denselben Beamten, Beugung der Verjährungsvorschriften durch die Verwaltung, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, OLG und Finanzgericht, Aussageerpressung durch den 4. und 6. Senat des Finanzgerichts, falsche eidesstattliche Versicherung vor Gericht der damaligen Leiterin der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes Stuttgart II.

Es werden die Menschenrechtsverletzungen und Rechtsbeugungen des Finanzgerichtes Stuttgart im einzelnen dargestellt.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass alle vorgetragenen Sachverhalte im Wortlaut so vorgetragen werden, wie sie den Amtsträgern vorgelegt worden waren.

Die hier vorgetragenen Sachverhalte stellen grundsätzlich keine Rechtsbelehrung dar. Es handelt sich in soweit um die Horrorerlebnisse Betroffener, die unter einem FDP-Justizminister leben müssen.

HOME